TIPP DES TAGES

Frist für Wechsel in der PKV beachten!

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Wer als privat Krankenversicherter den Anbieter wechseln und einen Teil seiner Altersrückstellungen zur neuen Gesellschaft mitnehmen will, kann das noch bis zum 30. Juni tun.

Ab Juli ist die Mitnahme nur möglich, wenn der Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde.

Der Wechsel ist jedoch ausschließlich in den Basistarif erlaubt. Dort muss der Versicherungs-Wechsler dann 18 Monate bleiben, bevor er - gegebenenfalls nach erneuter Gesundheitsprüfung - in einen besser ausgestatteten Tarif wechseln kann.

Die Altersrückstellungen können außerdem nur in der Höhe mitgenommen werden, wie sie im Basistarif angefallen wären. Wer hohe Reserven angehäuft hat, verliert also.

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