Tierexperimente in Tübingen

Gehirn-Op an NABU-Krähen führt zu Streit

An der Uni Tübingen sollen auch Krähen aus einem Vogelschutzzentrum des Naturschutzbunds NABU für Tierversuche verwendet worden sein. Tierschützer haben nun eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Uni und das Tübinger Regierungspräsidium halten dagegen: Die Versuche seien genehmigt gewesen.

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eine Krähe schaut in die Kamera

Beschwerde gegen Versuche an Krähen in Tübingen.

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Tübingen/Stuttgart. Wegen Tierversuchen an Krähen an der Universität Tübingen haben Tierschützer eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landwirtschaftsministerium in Stuttgart eingelegt. Darin werden Konsequenzen für die Forscher der Universität und die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde gefordert, wie aus einer Pressemitteilung der Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht vom Dienstag hervorgeht. Das Ministerium bestätigte den Eingang der Beschwerde und werde den Inhalt prüfen, sagte ein Sprecher.

Andere als nur für Versuchszwecke gezüchtete Tiere dürften in Tierversuchen nicht eingesetzt werden, hieß es in der Mitteilung. „Um sie dennoch zu verwenden, braucht man nach dem deutschen Tierschutzgesetz eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde.“

Ausnahmegenehmigung – ja oder nein?

Die Tierschützer fordern ein Ende der Versuche mit operativen Eingriffen an Gehirnen der Tiere, nachdem bekannt geworden war, dass zwischen 2011 und 2015 dazu auch Krähen aus einem Vogelschutzzentrum des Naturschutzbunds NABU verwendet wurden. Nach NABU-Angaben hatte der Verband den Forschern insgesamt acht tote und sieben lebende Rabenkrähen zur Verfügung gestellt. Von der Art der Versuche habe man aber nichts gewusst.

Die Versuche seien von Anfang an auch in Bezug auf die Krähen aus dem Vogelschutzzentrum genehmigt gewesen, betonte eine Sprecherin der Tübinger Uni. „Diese Versuche sind von uns genehmigt worden“, hatte ein Sprecher des Tübinger Regierungspräsidiums verlauten lassen. Von der Behörde habe es dabei „keine Verfehlungen“ gegeben.

Dagegen betonten die Tierschützer, es habe keine Ausnahmegenehmigung vorgelegen. „Die Genehmigungspraxis des Regierungspräsidiums offenbart gewaltige Missstände im deutschen Tierversuchsrecht“, sagte Dr. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche. (dpa)

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