Delegationsgrenzen verunsichern Praxen und Kliniken
Physician Assistance: Könnte Heilpraktiker-Kombi für mehr Rechtssicherheit sorgen?
Gesetzliche Regelungen gibt es zur Physician Assistance nicht. Das sorgt in Praxen und Kliniken für Unsicherheiten, bei Juristen für Bedenken. Lösungen werden gesucht, eine könnte in der Heilpraktikerausbildung liegen.
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Vor Eingriffen müssen diese mit den Physician Assistants gut durchgesprochen werden.
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Berlin. Vor 20 Jahren startete in Deutschland der erste Studiengang zur Physician Assistance (PA). Dennoch, kritisierte Professor Michael Fantini auf dem 55. Symposion für Jurist*innen und Ärzt*innen der Kaiserin-Friedrich-Stiftung, sei das Berufsbild noch nicht überall anerkannt. Ebenso wenig gibt es eine eigenständige Berufsregelung für die PA. Könnte eine kombinierte Heilpraktikerausbildung rechtlich für Sicherheit sorgen?
Die Absolventenzahlen wachsen exponentiell, sagte Fantini, der an der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld und Hannover erst den PA-Bachelor-, dann den Masterstudiengang maßgeblich mitentwickelte. „Ich habe anfangs nicht erwartet, dass der ambulante Bereich so stark nach PAlern nachfragen wird“, so Fantini. Inzwischen sei die Nachfrage nach den Studienplätzen größer als das Angebot.
Da es keine eigenständigen Vorgaben gebe, Physician Assistants ausschließlich nur im Rahmen des Delegationsmodells arbeiteten und es extrem uneinheitlich sei, „wie man mit den Menschen zwischen den Bundesländern und Einrichtungen“ umgeht, berge das Berufsbild einige juristische Herausforderungen. Für die Einbindung von PA in den Behandlungsprozess seien Regelungen dringend notwendig.
Schritt für Schritt zur Delegation
In der Elektrophysiologie Bremen, einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), die Kooperationspartner von drei Kliniken in Bremen und Niedersachsen mit 105 Angestellten, 18 Ärztinnen und Ärzten sowie bald sieben Physician Assistants ist, wurde ein detailliertes Konzept entwickelt, mit dem die Delegation von Tätigkeiten auf die PA schrittweise vorbereitet wird.
Dazu gehört unter anderem, dass anfangs der Physician Assistant nur im Beisein eines Mentors Aufgaben erledigt und dabei sein Fachwissen vertieft und die nötigen Fertigkeiten lernt. Erst wenn ein individuelles Logbuch abgearbeitet wurde, beginnt in der Bremer Elektrophysiologie (EP) die eigentliche Delegation.
In dieser Phase ist der Mentor dann in Rufweite. Bedingung ist zudem, dass Standards im OP festgelegt sind, so dass der Physician Assistant weiß, wann er einen Facharzt hinzurufen muss. Mit wachsender Erfahrung des PA dürfen in der EP Bremen auch andere Ärztinnen und Ärzte als der Mentor Tätigkeiten auf den PA delegieren.
Ersatz für Arztassistenz
In der Elektrophysiologie Bremen ersetzt PA Desiree Renz inzwischen den zweiten Arzt bei Komplex-OPs. Sie bereitet die operativen Eingriffe selbstständig vor und beendet sie auch. Sie setzt also den Hautschnitt, nimmt Gefäßpunktionen vor, verschließt die Wunden, bereitet den OP-Bericht und den Arztbrief vor.
Nach geltendem Recht nicht delegiert werden dürfen Aufgaben, die zum Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit gehören. Doch den Umfang dieses nicht delegierbaren Gebietes glasklar zu bestimmen, damit habe man schon Schwierigkeiten, sagte Dr. Götz Buchwalsky von der EP Bremen.
Dort wurde festgelegt, dass Aufklärung und Transfusionen unter den Arztvorbehalt fallen. Ebenso „alle Gegenstände, die im Körper verbleiben“, so Buchwalsky. „Alle Eingriffe, die gleich korrigiert werden können, gehören für uns nicht zum Kernbereich.“
Viel Potenzial wird liegen gelassen
Das Fazit von Buchwalsky zum Einsatz der Physician Assistants fällt positiv aus: „Wir haben ein extrem komplikationsloses Arbeiten. Irre hohe Patientenzufriedenheit, mehr Zeit für Patienten, eine extrem gute Verzahnung zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen Mitarbeitern und eine Motivation im Team, da sich MFA weiterbilden können.“
Durch die Einbindung der PA habe die EP Bremen zudem die Möglichkeit, ihre Leistungen von Jahr zu Jahr zu steigern. Allerdings, so Buchwalsky: Die Delegationsregeln seien viel zu eng, zu schlecht geregelt. Die Ressource PA „könnte man viel besser nutzen“.
Das Regulierungsvakuum bemängelte auch Fachanwalt Dr. Marcus Vogeler. Er setzte sich kritisch mit dem Positionspapier der Bundesärztekammer (BÄK) auseinander. Das gehe bei der Zuschreibung von Tätigkeiten, die auf PA übertragen werden könnten, teilweise zu weit – so etwa bei der Delegation der Aufklärung.
Um die Aufgabenfelder der PA rechtssicher zu erweitern, käme entweder eine Änderung des Heilpraktikergesetzes in Betracht oder eine Neudefinition des Kernbereichs ärztlicher Tätigkeit. Beides wurde im Symposion jedoch als wenig aussichtsreich eingestuft.
Eine weitere Möglichkeit, um Konflikten wegen unzulässiger Heilkundeausübung aus dem Weg zu gehen, wäre, die Ausbildung zur Physician Assistance mit der zum Heilpraktiker zu kombinieren. An eine solche duale Ausbildung werde an den Hochschulen schon gedacht, sagte Professor Michael Fantini. (juk)









