Tipp des Tages

Gutschein darf nun Euro und Cent nennen

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Gutscheine gelten nun auch dann als steuerbefreiter Sachbezug, wenn ein Höchstbetrag in Euro angegeben ist.

Bislang durfte es nur eine Mengenangabe wie etwa 25 Liter Benzin sein.

Aber Vorsicht: Der Wert des Gutscheins von 44 Euro pro Monat darf nach wie vor nicht überschritten werden.

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