TIPP DES TAGES

Höhere Kassenbeiträge sind zu umgehen

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Wenn Krankenkassen die Beiträge erhöhen, müssen Patienten und Ärzte, die gesetzlich versichert sind, das nicht hinnehmen. Durch das Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung können sie schnell in eine günstigere Kasse wechseln.

Dafür müssen Versicherte spätestens bis zum Ende des zweiten Monats nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung kündigen. Wer etwa im Januar kündigt, ist ab dem 1. April bei der neuen Kasse versichert. Das Sonderkündigungsrecht kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Versicherte erst kürzlich die Krankenkasse gewechselt haben.

Nach dem Wechsel sind sie wieder 18 Monate an die neue Kasse gebunden - es sei denn, die neue Kasse erhöht in dieser Zeit ihren Beitragssatz. Allerdings ist die Nutzung des Sonderkündigungsrechts nur noch in diesem Jahr sinnvoll. Mit dem Gesundheitsfonds werden 2009 einheitliche Beitragssätze eingeführt.

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Kolumne „Aufgerollt“ – No. 16

Zeitenwende

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