Jeder weiß: Kopftritte können tödlich sein

Tödliche Tritte wie beim Münchner S-Bahn-Mord - ist in einem solchen Fall von einem Tötungsvorsatz auszugehen? Eine Studie kommt zu eindeutigen Ergebnissen.

Veröffentlicht:

BREMEN/HAMBURG (dpa). Die Frage nach einem Tötungsvorsatz ist für Juristen wichtig, weil dieser Vorsatz schärfere strafrechtliche Konsequenzen hat. Die Frage lautet also: Vorsatz (Mord) oder Fahrlässigkeit (Totschlag)? Der Bremer Staatsanwalt und Rechtswissenschaftler Daniel Heinke bringt mit seiner Doktorarbeit Licht ins Dunkel - mit eindeutigem Ergebnis, wie die Universität Bremen mitteilte: 99 Prozent aller Befragten wissen, dass Tritte gegen den Kopf "lebensgefährlich" oder "sehr gefährlich" sind.

90 Prozent aller 800 Untersuchungsteilnehmer schätzen - egal, welches Geschlecht und welche Bildung sie haben - einen Angriff dieser Art als "lebensgefährlich" ein. Weitere neun Prozent bewerten Kopftritte immerhin als "sehr gefährlich". Ein Drittel erklärt, dass es den Tod des Opfers als wahrscheinliche Folge erwarten würde.

Fazit: Laut Uni Bremen müssten Richter bei schwersten Misshandlungen nicht mehr annehmen, dass dem Täter zum Tatzeitpunkt die Gefährlichkeit seines Verhaltens eventuell nicht bewusst gewesen ist. Die Arbeit von Heinke lege vielmehr nahe, dass die besondere Gefährlichkeit von Tritten in der Bevölkerung grundsätzlich bekannt sei und deshalb von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden könne.

Für seine Studie "Tottreten - eine kriminalwissenschaftliche Untersuchung von körperlichen Angriffen durch Fußtritte gegen Kopf und Thorax" befragte er 800 junge Frauen und Männer "aller Bildungsgrade". Sie sollten die "Gefährlichkeit bestimmter Gewalthandlungen" einschätzen sowie ihre Erwartung, welche Verletzungen verursacht werden.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung