Kitzeln ist keine Körperverletzung

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Kitzeln ist keine Körperverletzung. Kitzeln diene besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig.

Das entschied das Amtsgericht Prüm (Eifel) und wies damit die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen und verletzt hatte, als es von einer Spielkameradin gekitzelt wurde.

Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer aktuellen Ausgabe. Vor Gericht blitzten die Kläger jedoch ab: Keinem sei ein Vorwurf zu machen. (dpa)

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