Kitzeln ist keine Körperverletzung

Veröffentlicht:

Kitzeln ist keine Körperverletzung. Kitzeln diene besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig.

Das entschied das Amtsgericht Prüm (Eifel) und wies damit die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen und verletzt hatte, als es von einer Spielkameradin gekitzelt wurde.

Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer aktuellen Ausgabe. Vor Gericht blitzten die Kläger jedoch ab: Keinem sei ein Vorwurf zu machen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Unzureichende Ermittlungen“

Arzt von Mordvorwurf freigesprochen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?