TIPP DES TAGES
Kleine Fallen bei den Nebenkosten
Bei ihrer Nebenkostenabrechnung für Praxis und Wohnung sollten Ärzte genau hinschauen. Nicht selten versuchen Vermieter alle möglichen bei der Immobilie anfallenden Kosten auf die Mieter abzuwälzen.
Nicht umlagefähig sind etwa Reparatur- und Verwaltungskosten. Hier gilt es zu prüfen, ob zum Beispiel bei den Ausgaben für den Aufzug der Reparaturkostenanteil herausgerechnet ist. Und ob von den Ausgaben für den Hausmeister auch ein Anteil für dessen Verwaltungs- und Reparaturarbeiten abgezogen wurde.
Vorsicht ist bei leer stehenden Parteien im Haus geboten. Sind im selben Zeitraum die Nebenkosten für Praxis oder Wohnung gestiegen, könnte es sein, dass der Vermieter unerlaubterweise die Kosten für die leer stehenden Räumlichkeiten auf die übrigen Mieter umgelegt hat.