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Flüchtlingsversorgung

Landesärztekammer Hessen beschließt Resolution

Die Landesärztekammer Hessen will sich noch stärker als bisher in die medizinische Versorgung von Flüchtlingen einbringen.

Veröffentlicht:

FRANKFURT / MAIN. Die Landesärztekammer Hessen bietet den hessischen Behörden eine enge Mitwirkung bei der Organisation und Koordination der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen an.

Das wurde auf der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer kommuniziert. Hierfür bedürfe es abgestimmter und verlässlicher Strukturen und Vorgaben auf politischer und behördlicher Ebene.

Die LAEKH hat darüber hinaus auf unabdingbare Voraussetzungen für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen hingewiesen wie eine umgehende medizinische Erstuntersuchung, Erstbehandlung und Impfung aller Flüchtlinge, die Anwesenheit von Dolmetschern sowie die Notversorgung und Behandlung von akuten Krankheiten und schweren psychischen Störungen einschließlich einer notwendigen psychotherapeutischen und psychiatrischen Therapie.

Erforderlich seien außerdem eine schnelle Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen analog der EU-Richtlinie 2013/33 sowie garantierte hygienische Mindeststandards.

Die Delegiertenversammlung forderte auch einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung analog einer Krankenversicherungskarte, die Bereitstellung eines Medikamentenbudgets sowie die personelle Stärkung der Gesundheitsämter.

Als Grundvoraussetzung für eine gesunde Teilhabe an der Gesellschaft hält die LAEKH es für dringend geboten, dass von Beginn an Sprachkurse und Sprachkontakt sowie eine frühe Eingliederung in Arbeitsmöglichkeiten gewährleistet werden. (aze)

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