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Schutzräume

Ärztetag will Abschiebungsstopp aus Kliniken und Praxen

Die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen soll nach dem Willen der Ärztetags-Delegierten ein Ende haben. Ein solcher Beschluss ist an die Länder adressiert.

Veröffentlicht:

Leipzig. Angesichts immer wieder vorgenommener Abschiebungen und Abschiebeversuchen aus Krankenhäusern hat der Deutsche Ärztetag am Freitag die zuständigen Landesbehörden aufgefordert, solcherlei Maßnahmen aus stationären wie auch ambulanten Einrichtungen für unzulässig zu erklären.

Der Schutzraum Krankenhaus sei ein sensibler Bereich zur medizinischen Versorgung von Erkrankten mit dem Erfordernis einer ständigen Überwachung durch medizinisches Personal, heißt es in einem in Leipzig beschlossenen Vorstandsantrag. Abschiebungen aus stationärer Behandlung seien ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Sie könnten den Gesundheitszustand der betroffenen Person massiv und auch langfristig verschlechtern.

Das Beschlusspapier weist darauf hin, dass bereits in sechs Bundesländern Abschiebungen aus stationärer Behandlung grundsätzlich für unzulässig erklärt oder stark eingeschränkt worden seien: Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein. In Bremen gelte dies ausdrücklich auch für Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Dies soll laut Antrag auch in den weiteren Bundesländern übernommen werden. (bar)

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