Katastrophe von 2010

Love-Parade wird jetzt doch vor Gericht aufgearbeitet

Die Loveparade-Katastrophe in Duisburg wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt.

Von Frank Christiansen Veröffentlicht:
Das OLG Düsseldorf hat entschieden: In der Causa Love Parade kommt es nun doch zum Prozesse, der Termin steht allerdings noch nicht fest.

Das OLG Düsseldorf hat entschieden: In der Causa Love Parade kommt es nun doch zum Prozesse, der Termin steht allerdings noch nicht fest.

© picture-alliance / Associated Press

DÜSSELDORF. Überraschende Wende im Loveparade-Strafverfahren: Die Katastrophe in Duisburg vom Sommer 2010 mit 21 Toten wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Anklage wurde gegen alle zehn Angeklagten zugelassen. Gegen den Beschluss kann nach Angaben eines Gerichtssprechers kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Vor gut einem Jahr hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Eröffnung eines Strafprozesses noch abgelehnt. Das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen, hatte nach Einschätzung der Richter "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" aufgewiesen.

Unter anderem die Staatsanwaltschaft Duisburg legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Dieser gab das OLG nun statt. Die Verhandlung wurde an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Sie soll dort allerdings vor einer anderen Kammer, der 6. Großen Strafkammer, stattfinden.

Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die Anklage richtet sich gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie sollen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

"Hinreichend wahrscheinlich"

Anders als die Duisburger Richter vor einem Jahr hält der zuständige Senat beim OLG eine Verurteilung der Angeklagten für "hinreichend wahrscheinlich". Die vorgeworfenen Taten seien mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar.

"Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf", hieß es in einer Mitteilung. Das Gutachten des Sachverständigen sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar.

Keine Mängel gefunden

Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.

Das OLG kritisierte die Landgerichts-Kammer. "Wesentliche Elemente des ermittelten Sachverhalts seien bei der Prüfung der Kammer nicht ausreichend berücksichtigt und deshalb nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht worden",so das OLG.

Vertreter von Angehörigen und Traumatisierten hatten sich vor einem Jahr entsetzt über den sogenannten Nichteröffnungsbeschluss der 5. Kammer geäußert. Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte Unverständnis signalisiert.

Die Reaktionen auf die Entscheidung fielen am Montag positiv aus. Die Staatsanwaltschaft Duisburg begrüßte die Anordnung. "Die Entscheidung des Senates verschafft den Opfern und ihren Angehörigen die Gewissheit, dass es nunmehr in Kürze zu einer juristischen Aufarbeitung des Unglücks in einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt", teilte die Behörde mit. Die Staatsanwaltschaft werde bei der Hauptverhandlung alles daran setzen, dass die zahlreichen drängenden Fragen zur Verantwortlichkeit umfassend geklärt werden. Die Anwälte der Loveparade-Opfer reagierten erleichtert. "Das kommt unerwartet, aber es ist sehr erfreulich", sagte Professor Thomas Feltes. Er vertritt einen Vater, dessen Tochter bei dem Technofestival am 24. Juli 2010 ums Leben kam. (dpa)

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