Highlights 1985

Missstände im Arzneiinstitut

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Bonn, 18. Juni 1985. Der Bundesrechnungshof stellt gravierende Missstände im Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes fest. Teilweise sind sie auf Eingriffe des übergeordneten Bundesgesundheitsministeriums zurückzuführen, die dem Haushaltsrecht widersprachen.

So wurden dem Arzneimittelinstitut Mitarbeiter entzogen und im Ministerium für Grundsatzfragen der Familienpolitik zugeordnet. Besonders übel waren die Praktiken in der 1982 zu Ende gegangenen sozialliberalen Ära.

Von 156 bewilligten Stellen wurden 57 Mitarbeiter fachfremd und teilweise außerhalb des Instituts eingesetzt.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Arzneimittelinstituts in jener Zeit war die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes von 1978: Danach war vorgeschrieben, dass für alle Arzneimittel, die bis dahin auf den Markt gekommen waren, bis 1990 ein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden musste.

Dazu waren bereits 1978 sechs hochkarätige B1-Stellen bewilligt worden. Aber nur eine Stelle wurde zweckbestimmt besetzt. Dieses Missmanagement in der Personalplanung des Arzneimittelinstituts führte in den Folgejahren dazu, dass sich Tausende von Zulassungsanträgen im BGA stapelten.

Trotz vollmundiger Bekundungen der jeweiligen Gesundheitsminister wurde das Ziel, alle Altarzneimittel bis 1990 einer Nachzulassung zu unterwerfen, verfehlt.

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