Einreiseverordnung
Quarantänepflicht nach Reisen in Corona-Risikogebiete wird verlängert
Die Quarantänepflicht nach Reisen in Risikogebiete soll bis 10. November verlängert werden. Das geht aus dem Entwurf für eine geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung hervor.
Veröffentlicht:Berlin. Die Einreisebedingungen für Deutschland bleiben im Corona-Modus. Die Bundesregierung plant, die derzeit geltenden verschärften Regeln bis zum 10. November zu verlängern.
Dazu gehört auch die Pflicht zur Quarantäne nach der Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. Nach der bisherigen Fassung wären die Regelungen am 30. September ausgelaufen. Das geht aus einem aktuellen Entwurf zur Änderung der Corona-Virus-Einreiseverordnung hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Das Gesundheitsministerium begründet die Verlängerung mit weiterhin „sehr hohen Neuinfektionszahlen in den europäischen Nachbarländern“ und darüber hinaus. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreise, könne zusätzliche Infektionen eintragen, auch von besorgniserregenden Virusvarianten.
Quarantänepflicht gilt für alle
Die Quarantänepflicht gilt für alle Reisenden, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Sie schließt Geimpfte, Genesene und Getestete ein. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet besteht die Möglichkeit, sich frühestens nach fünf Tagen freizutesten.
Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet grundsätzlich nach fünf Tagen. Nach einem Aufenthalt im Virusvariantengebiet sind dagegen immer 14 komplette Tage an Quarantäne einzuhalten. (af)