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Richter glauben Heinos Aussagen zu 600 Schlaftabletten nicht

Der Volksbarde Heino ist mit der Klage gegen einen Versicherer gescheitert. Im Prozess spielten Schlafmittel eine zentrale Rolle.

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KÖLN (acg). Der Schlagersänger Heino hat im Streit um eine abgesagte Konzerttournee auch das Berufungsverfahren gegen die Kölner Gothaer Versicherung verloren. Das Oberlandesgericht Köln wies den Einspruch von Heinos Konzertveranstalter Kult Musik als unbegründet zurück.

Die Vorgeschichte: Heino musste 2007 aufgrund von Herzproblemen eine Tournee absagen. Kult Musik machte darauf für die entstandenen Kosten seine bei der Gothaer abgeschlossene Ausfallversicherung in Höhe von drei Millionen Euro geltend. Die sollte einspringen, falls Heino wegen Krankheit nicht auftreten könnte. Doch die Gothaer dachte nicht daran zu zahlen. Sie ließ sich von Heinos Ärzten die Krankenakten vorlegen und entdeckte, dass der Sänger in zwei Jahren 120 Mal beim Arzt war. Immerhin mehr als einmal pro Woche hatte er seine Hausärztin aufgesucht - wegen Ohrenrauschen, Rückenschmerzen und Bluthochdruck. Zudem hatte sie ihm in dieser Zeit 600 Schlaftabletten verschrieben.

Heino habe bei Versicherungsabschluss falsche und unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht, begründete der Versicherer die Zahlungsverweigerung. Heino zog vor Gericht und bestritt, dass er jemals Probleme mit dem Herzen gehabt habe. "Ich war nie im Leben krank", beteuerte er. Als die Richterin ihn nach den 600 Tabletten fragte, sagte er, dass er sie an seine Frau Hannelore oder an Bandmitglieder weitergegeben habe. Die Richterin reagierte ungläubig. "Hannelore ist nicht so einfach", antwortete Heino. Weitere Rechtsmittel stehen ihm nach diesem Urteil nicht zur Verfügung.

Az.: 9 U 2 / 10

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