Highlights 2010

Richter stoppen Datenhunger

Veröffentlicht:

2. März 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Regelungen Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Die Richter in Karlsruhe verlangten vom Bund, dass die Verwendung der Daten klarer und stärker begrenzt sowie die Datensicherheit gewährleistet werden muss.

Unter diesen Voraussetzungen wäre die Speicherung der Daten von Telefon- und Internetverbindungen auch aus Arztpraxen aber zulässig. Ausnahmen müsse der Gesetzgeber laut dem Bundesverfassungsgericht nur für die Telefonseelsorge und andere anonyme Beratungsdienste vorsehen.

Unter Ärzten hagelte es Kritik im Vorfeld des Gesetzes: Es gab wenig Verständnis dafür, dass Ärzte und Psychotherapeuten weniger vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt sein sollten als Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete.

Nach dem Urteil sehen Ärztevertreter noch einmal Hoffnungen zur Nachverhandlung: "Die massenhafte Speicherung von Telefondaten von Ärzten und ihren Patienten verhindert keine Terrorakte, sie beschädigt aber das Vertrauen", erklärte der damalige Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes Dr. Klaus Bittmann.

Über die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung herrscht bis 2012 Uneinigkeit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission, sowie auch innerhalb der Bundesregierung. Es ist nicht abzusehen, ob es eine neue Regelung vor den Bundestagswahlen 2013 gibt. (bee)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen