TIPP DES TAGES
Sendebericht gut aufheben!
Wer seine private Krankenversicherung wegen eines Wechsels kündigen will, kann dies per Fax tun. Dann sollte aber auf jeden Fall der Sendebericht mit dem O.k.-Vermerk aufgehoben werden.
Denn kann der Privatversicherte diesen vorweisen, hat es die Assekuranz schwer zu behaupten, dass das Fax mit der Kündigung nie bei ihr angekommen sei. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. In dem konkreten Fall hatte ein Sachverständiger die Wahrscheinlichkeit, dass das Fax trotz des O.k.-Vermerks nicht bei der Versicherung angekommen war, mit "gleich null" eingeschätzt.
Die Richter urteilten deshalb, dass der Vertrag gekündigt ist. Übrigens: Außer dem Sendebericht hatte der Versicherte auch eine Bestätigung seiner Freundin über die Faxversendung beigebracht. Auch Zeugen sind bei Kündigungen also immer gut.
Az.: 12 U 65/08