Sexueller Missbrauch

Staatsanwalt will vier Jahre Haft für Hausarzt

Hysterische Persönlichkeitsstörung: Ein Gutachter hat im Fall des wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Göttinger Arztes ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft. Das Arzt "will bestraft werden."

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GÖTTINGEN. Ein wegen sexuellen Missbrauchs angeklagter früherer Arzt aus Göttingen soll für vier Jahre ins Gefängnis. Das hat am Donnerstag die Staatsanwaltschaft Göttingen gefordert.

Der 52-Jährige habe über mehrere Monate hinweg sexuelle Kontakte zu einem 13-jährigen Mädchen unterhalten, obwohl er gewusst habe, dass dies verboten sei. Dabei sei es mindestens zweimal zu einem ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen.

Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zuvor hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten eine hysterische Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägt narzisstischen Zügen attestiert.

Eine hysterische oder histrionische Persönlichkeitsstörung ist gekennzeichnet durch egozentrisches und theatralisches Verhalten und ein übermäßiges Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, Bestätigung, Anerkennung und Lob.

"Ich möchte dafür bestraft werden"

Durch theatralisches Verhalten war der Göttinger Arzt schon in früheren Jahren aufgefallen. Einmal setzte er sich nach einem Verhandlungstermin im Göttinger Amtsgericht eine Spritze an den Hals und stürzte sich vor laufenden Kameras der (von ihm einbestellten) Medienvertreter eine Treppe hinunter.

Danach gab er seine Praxis für Allgemeinmedizin in Göttingen auf und lebte mehrere Jahre in Asien. Dort geriet er mehrfach durch medienwirksam inszenierte Aktionen gegen das Regime in Nordkorea in die Schlagzeilen.

Das Bedürfnis des Angeklagten nach Aufmerksamkeit und Anerkennung präge auch seine Beziehungen zu anderen Menschen, sagte der psychiatrische Sachverständige.

Auch die Beziehung zu der 13-Jährigen habe diesem Zweck gedient. Das Mädchen habe ihn bewundert und zu ihm aufgeblickt und damit sein eher fragiles Selbstwertgefühl stabilisiert.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung bewerteten die Missbrauchshandlungen als minder schweren Fall, weil die 13-Jährige nach eigenen Angaben selbst die sexuellen Kontakte gewollt hatte.

Der Angeklagte selbst sagte in seinem Schlusswort: "Ich weiß, was Missbrauch ist, und möchte dafür bestraft werden." Das Gericht will sein Urteil am kommenden Dienstag verkünden. (pid)

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