Verurteilter Professor stimmt Erkennungsdienst zu

Veröffentlicht:

GÖTTINGEN (pid). Der Streit um die Vornahme einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei einem Professor der Göttinger Universitätsmedizin hat eine neue Wendung genommen.

Der Wissenschaftler habe seine Klage zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Göttinger Verwaltungsgerichts mit. Der Professor, der rechtskräftig wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt ist, hatte gegen eine Anordnung der Polizeidirektion Göttingen geklagt.

Diese hatte ihm eine Vorladung geschickt, um von ihm Fingerabdrücke zu nehmen und Porträtaufnahmen zu fertigen, die gespeichert werden sollten. Der Professor hatte dies abgelehnt, weil er dies als Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte betrachtete. Beruflich ist der Fall für den Professor noch nicht ausgestanden. Die Universität hat ihn suspendiert und Klage auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erhoben.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen