Kinderreport

Wahlrecht schon für Säuglinge?

13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren dürfen nicht zur Wahl gehen. Ist das unfair?

Veröffentlicht:

BERLIN/FRANKFURT. Der Deutsche Familienverband fordert ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche. Kinder seien zwar unsere Zukunft, an der Wahlurne kommen sie hingegen nicht vor. Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 kritisierte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, dass 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren vom Wahlrecht und damit vom wichtigsten Grundrecht ausgeschlossen würden.

Heimann: "Hier klafft ein riesiges Demokratiedefizit! Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir brauchen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen."

Dass das Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen gerechtfertigt ist, bestätigt auch eine repräsentative Befragung zum Kinderreport. 64 Prozent der Erwachsenen in Deutschland vertrauen laut Kinderreport in die Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation, bei den liberalen Parteien ist das Vertrauen in die Jugend noch stärker.

Demokratie lebe von einer Beteiligung aller, kein Bundesbürger dürfe von seinem Grundrecht ausgeschlossen werden. "Erst das Wahlrecht von Geburt an macht die Demokratie zukunftsfest", begründet Heimann den Vorstoß seines Verbandes.

Dem Argument, dass Neugeborene keinen Wählerwillen artikulieren könnten, widerspricht der Verband. Das Grundrecht auf Wahlfreiheit dürfe nicht von Erkenntnisfähigkeit und Wissensstand abhängen. Auch bei Erwachsenen dürfe zu Recht nicht gefragt werden, ob sie die Folgen ihrer Stimmabgabe richtig beurteilen können, hieß es.

Für das Wahlrecht von Geburt an sprechen sich auch Prominente wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof aus. (ras)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus