TIPP DES TAGES

Werbungskosten: Einspruch lohnt

Veröffentlicht:

Ärzte, die für ihre Geldanlage Werbungskosten von über 801 Euro zu tragen haben, sollten sie in der Steuererklärung angeben und - wenn das Finanzamt es ablehnt, diese anzuerkennen - mit Hinweis auf ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster Einspruch einlegen (Az.: 6 K 1847/10 E).

Unterstützt wird es vom Bund der Steuerzahler. Hintergrund: Seit Einführung der Abgeltungsteuer werden Werbungskosten bei Kapitalanlagen mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person (1602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) abgegolten.

Die Kläger argumentieren, damit würden die tatsächlichen Werbungskosten bei der Kapitalanlage anders behandelt als die anderer Einkunftsarten.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Ärztin widmete ihr Leben der Versorgung von Obdachlosen

Engel von Ostbahnhof: Jenny De la Torre gestorben

Praxiseröffnung in Frankfurt

Eine Psychiaterin für Obdachlose

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse von drei Interventionsstudien

Krafttraining wohl sicher bei Frauen mit Brustkrebs und Lymphödemen

Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!