Direkt zum Inhaltsbereich

1300 TK-Versicherte in Bayern nutzen Terminvermittlung

MÜNCHEN (sto). Die Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern bietet ihren Versicherten seit vergangenem Jahr die Vermittlung eines Termins bei einem Facharzt an.

Veröffentlicht:

Bisher haben 1330 Versicherte dieses Angebot genutzt, teilte die Krankenkasse mit. Mit über 400 Anfragen waren besonders Termine beim Dermatologen gefragt. Es folgten die Radiologen mit knapp 300 Anfragen. Die Vermittlungsquote bei Dermatologen lag bei 90 Prozent und bei Radiologen bei etwa 70 Prozent.

Über alle Bereiche habe die Vermittlungsquote bei fast 90 Prozent gelegen, erklärte Christian Bredl, Leiter der TK in Bayern. Dies zeige deutlich, dass "monatelanges Warten" auf einen Facharzttermin nicht gerechtfertigt sei, so Bredl.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag

GKV-Beitragssatzstabilisierung mittels Privatisierung der Prävention?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wird oft übersehen

Wie sich Migräne bei älteren Menschen zeigt

Daten aus Deutschland

Übertherapie mit Schilddrüsenhormon L-Thyroxin hält an

Lesetipps
Cannabis-Blatt

© yellowj / stock.adobe.com

Cannabis

Cannabinoide bei Schmerzen: Wann einsetzen, wie dosieren?

Thermostatisches Heizkörperventil, das die Raumtemperatur zur Energieeinsparung regelt.

© MPfoto71 / CHROMORANGE / picture alliance

Start des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Heizungstausch geplant? Diese neuen Regelungen kommen auf Eigentümer zu