Bayern

175 Millionen Euro mehr für Vertragsärzte

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MÜNCHEN. Um rund 3,5 Prozent steigt die Gesamtvergütung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Bayern in diesem Jahr. Das ist ein Zuwachs um etwa 175 Millionen Euro. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hatte sich mehr erwartet.

Das Ergebnis der Honorarverhandlungen für 2013 wurde jetzt vom Landesschiedsamt festgesetzt, nachdem sich Krankenkassen und KVB in Verhandlungen nicht einigen konnten.

Ein Grund dafür sei die viel zu niedrige Bemessung der Morbiditätsrate für Bayern durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene gewesen, teilte die KVB mit. Während diese Kenngröße im Bundesdurchschnitt bei 1,2 Prozent liege, habe der Bewertungsausschuss Bayern lediglich 0,1 Prozent zugestanden.

Vor diesem Hintergrund seien die Krankenkassen nicht zu echten Verhandlungen über eine Verbesserung der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten bereit gewesen, so die KVB. Das Schiedsamt habe schließlich eine Steigerungsrate von 0,43 Prozent festgelegt.

Weitere Bestandteile der Entscheidung des Schiedsamtes sind wie in den Bundesempfehlungen vorgesehen eine geringfügige Erhöhung des Punktwertes, die Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung mit knapp 38 Millionen Euro sowie die Honorierung von genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Zusätzlich gebe es 12,5 Millionen Euro für Zuschläge und extrabudgetäre Vergütungen verschiedener Leistungen wie etwa für die Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose oder für Leistungen in der Schmerztherapie, teilte der KVB-Vorstand in einem Rundschreiben mit. Besondere Zahlungen für den Bereitschaftsdienst, die ebenfalls Bestandteil des Schiedsspruchs sind, reichten jedoch allenfalls aus, die dringendsten Maßnahmen in diesem Bereich anzugehen.

Der Honorarzuwachs liege durchaus im Bundesdurchschnitt, räumte der KVB-Vorstand ein. Bedauerlich sei jedoch, dass das Ergebnis "nicht im Rahmen der Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen verhandelt werden konnte, sondern als Entscheidung durch ein Schiedsamt festgesetzt wurde".

Eine ähnliche Entwicklung sei derzeit bei den Verhandlungen über die Vergütung des Notarztdienstes zu beobachten. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Krankenkassen wegen eines strikten Spardiktats ihrer Verantwortung für die gute ambulante Versorgung ihrer Versicherten in Bayern mehr und mehr entziehen", kommentierte der KVB-Vorstand die Entwicklung. (sto)

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