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KV Baden-Württemberg

"2017 ist Neustart der KBV nötig"

Die KV Baden-Württemberg sieht die Lähmung auf KBV-Ebene als Bremsklotz für eine Weiterentwicklung von Versorgungs- und Vergütungsstrukturen.

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STUTTGART. Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Norbert Metke fordert für 2017 "einen kompletten personellen und konzeptionellen Neuanfang" bei der KBV.

Die niedergelassene Haus- und Facharztpraxis könne "aufgrund der Konzeptlosigkeit auf Bundesebene nicht überleben, der Nachwuchsmangel ist ein Symptom dafür", warnte Metke bei der Vertreterversammlung am Mittwoch in Stuttgart.

Es gebe auf KBV-Ebene keine Vorstellungen über eine veränderte haus- und fachärztliche Patientensteuerung, meinte Metke. Weil das so ist, "bekommen wir auch keine neue Vergütungsstruktur".

Das Jahr 2015 sei eines, in dem "die ungleich langen Spieße zulasten der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zementiert" wurden.

Durch das Versorgungsstärkungs- und das Krankenhausstrukturgesetz seien Kliniken "in den Mittelpunkt der ambulanten Versorgung gestellt" worden, so Metke.

Als Reaktion auf die Klinikreform forderten die Delegierten in einer Entschließung, der KV-Vorstand solle in der Honorarrunde "die Vergütung bei der Behandlung von Unfällen und Notfällen sowie des organisierten Notdienstes zu festen Preisen verhandeln". Die Vergütung dafür müsse, wie in der Psychotherapie, ausbudgetiert werden.

Informationsschreiben zu den Termineservicestellen

Zur Begründung heißt es, die geplanten Portalpraxen verzerrten die Konkurrenzsituation mit den Krankenkassen noch weiter.

Aus "Gründen der Wettbewerbsgleichheit und zum Erhalt des Sicherstellungsauftrags" müsse die Honorierung hier künftig außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung erfolgen.

Die KV-Mitglieder werden in den kommenden Wochen mehrere Informationsschreiben zu einem weiteren ungeliebten Thema erhalten - den Terminservicestellen.

Die KVBW nutzt den "eTerminservice", der von der KBV-Tochter KV Telematik entwickelt wurde. Kurz nach Jahresbeginn werde die KV über Details der Benutzerkennungen für den "eTerminservice" informieren, kündigte KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner an.

Noch im Dezember sollen die nötigen Änderungen im Bundesmantelvertrag konsentiert sein. Dabei sei, anders als vom GKV-Spitzenverband gewünscht, vereinbart worden, dass ein Versicherter den Anspruch auf Vermittlung eines Termins verliert, wenn er einen zuvor abgestimmten Termin nicht absagt.

Kann ein Versicherter einen Termin nicht wahrnehmen, wird nur eine weitere Terminoption angeboten. (fst)

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