Rezeptzuzahlung

21 Prozent der rabattierten Arzneien ohne Zuzahlung

Veröffentlicht:

BERLIN. Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist noch ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, meldet die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände). Das hätten aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ergeben. Vor einem Jahr habe das noch für jedes vierte Rabattarzneimittel gegolten.

Demnach sind ab 1. August 2019 nur noch 4915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent).

„Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus“, so Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Sie sammelten somit immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während zugleich die Zuzahlungen der Versicherten stiegen. Er fordert die Kassen auf, besser einen größeren Teil der Zuzahlungen zu erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern abschließen, um auch Lieferengpässe zu verhindern.

Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen nach Zahlen der ABDA rund 4,4 Milliarden Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart. 2017 waren es noch 4 Milliarden Euro gewesen. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind danach gestiegen – von 2,15 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2018.

Wer wissen will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament – egal ob Rabattarzneimittel oder nicht – garantiert zuzahlungsfrei ist, kann sich auf dem Verbraucherportal „www.aponet.de“ die jeweils aktuelle „Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel“ anschauen und herunterladen. (eb)

Wann sind Arzneimittel zuzahlungsbefreit?

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente kann sich alle 14 Tage ändern, denn die Hersteller können ihre Preise anpassen.

Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitsmarkt

Drogeriemarkt-Kette dm startet Online-Apotheke

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an