Kassenwettbewerb-Gesetz

27 Bundesratsbitten abgelehnt

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Berlin. Die Bundesregierung fährt beim geplanten Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) einen harten Kurs gegen die Länder: Ende November hatte der Bundesrat in 30 Punkten Änderungen am Gesetzentwurf gefordert.

27 Mal sagt die Regierung „Nein“. Das betrifft insbesondere die Einwände der Länder gegen das geplante Totalverbot der Verknüpfung von Diagnosen und Vergütung.

Die Länder argumentieren, Diagnosen bildeten den „vertraglichen Anker“, um Ärzte zu einer besseren Versorgung gerade chronisch Kranker zu motivieren.

Doch die Regierung winkt ab: Die Vorschriften seien wichtig für die „Stärkung der Manipulationsresistenz“ im Risikostrukturausgleich. Nachteile für Haus- und Facharztverträge seien nicht zu befürchten, da Vergütungen für Leistungen, die nur Patienten mit bestimmten Erkrankungen erhalten sollen, auch an Kapitelgliederungen im ICD-10 anknüpfen können.

Verboten werden sollten nur Regelungen, die „der Wirkung einer Diagnose-Liste als Voraussetzung für Vergütungen“ gleichkommen.

Andere Änderungswünsche der Länder zielen auf größere Unabhängigkeit von bundeseinheitlichen Vorgaben – alles das wird abgelehnt: (fst)

Die Regierung drängt auf Mehrheitsbeschlüsse, um eine einheitliche Aufsichtspraxis durchzusetzen. Einreden der Länder, die bisherige Praxis gewährleiste „flexible“ Regelung, werden zurückgewiesen.

Der Bund will, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Länder argumentieren, dies würde Klagen faktisch unmöglich machen. Das lehnt die Regierung ab. Erst ohne aufschiebende Wirkung werde die Beanstandung zu einem „effektiven Aufsichtsmittel“.

Der Bundesrat sieht in diesem Ausschuss ein trojanisches Pferd, das die soziale Selbstverwaltung aushöhlt. Die Regierung hingegen meint, das Gremium sorge „für die notwendige Rückkoppelung der Entscheidungen des Spitzenverbands an das operative Geschäft der Mitgliedskassen“.

Der Verordnungsgeber soll das Recht bekommen, Erkrankungsgruppen mit den höchsten relativen Steigerungsraten aus dem RSA-Verfahren auszuschließen. Dies soll als Manipulationsbremse wirken. Für die Länder wird hier nur unnötiger Bürokratieaufwand erzeugt. Die Regierung sieht darin hingegen eine „zentrale Regelung zur Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA“.

Die Regierung will, dass die bereits 2018 erlassenen Vorgaben zum Abbau von Geldrücklagen im kommenden Jahr starten. Die Länder fordern, erst müsse die Reform des Risikostrukturausgleichs komplett in trockenen Tüchern sein. Anderenfalls ließen sich die finanziellen Auswirkungen für die Kassen kaum seriös in der Haushaltsplanung abbilden.

Die Regierung widerspricht: Die Kassen hätten Mitte November bereits einen ersten Bescheid erhalten, so dass es für 2020 „ausreichend Planungssicherheit“ gebe. Zudem werde die RSA-Reform erst 2021 ihre Wirkung entfalten.

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