KBV-Plan

35 Punkte für EVA, VERAH & Co

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Die KBV geht am Mittwoch mit festen Vorstellungen in die Verhandlung über die Förderung qualifizierter MFA.

DÜSSELDORF. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Eckpunkte festgezurrt, mit denen sie am 24. September in die Verhandlungen über die künftige Förderung von qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen geht.

Nach den Vorstellungen der KBV soll der Zuschlag für die Beschäftigung von EVA, VERAH, Agnes und Co mit 35 Punkten je Behandlungsfall bewertet werden.

Das hat Bernhard Brautmeier, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo), auf der KVNo-Vertreterversammlung in Düsseldorf berichtet. Dabei ist das Abrechnungsvolumen für den Zuschlag auf 21.000 Punkte pro Quartal und Assistentin begrenzt.

Schöpft ein Arzt das Kontingent aus, kommt er auf eine Vergütung von 2100 Euro im Quartal und 8400 Euro im Jahr. Wenn bundesweit insgesamt 15.700 Hausärzte die Bedingungen zur Abrechnung erfüllen, wäre die für diesen Bereich vorgesehene Honorarmenge von 132 Millionen Euro verbraucht. Dann könnte nachverhandelt werden, betonte Brautmeier. "Die 132 Millionen sind keine Obergrenze."

Für Haus- und Heimbesuche durch die Assistentin soll es nach den Vorstellungen der KBV 168 Punkte geben und bei der Versorgung weiterer Patienten am selben Ort 123 Punkte.

"Das entspricht im Wesentlichen der Vergütung, die Sie bereits kennen", erläuterte Brautmeier den Delegierten. Die bisherigen Kostenpauschalen werden aber von Kapitel 40 des EBM in Kapitel 3 überführt.

Mindestens 600 Behandlungsfälle und 200 Chroniker je Arzt

Um die Leistungen der Praxisassistentin abrechnen zu können, müssen die Ärzte einmalig der KV gegenüber erklären, dass die Medizinische Fachangestellte die notwendige Qualifikation hat. Außerdem muss sie mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sein.

Darüber hinaus müssen die Praxen eine weitere Voraussetzung erfüllen. Sie müssen mindestens 600 Behandlungsfälle oder 200 chronisch kranke Patienten je Arzt haben.

Möglich ist die Vergütung auch - und dann allen Ärzten -, wenn es in der Region Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen lokalen Versorgungsbedarf gibt.

"Das kommt für uns so gut wie nicht in Frage", sagte Brautmeier mit Blick auf die KVNo.

Für die Förderung nicht-ärztlicher Praxisassistentinnen in pädiatrischen Praxen sind bundesweit 14,02 Millionen Euro vorgesehen. Da die Kinder- und Jugendärzte kaum Hausbesuche machen, schwebt der KBV eine andere Verwendung der Finanzmittel vor.

"Bei den Pädiatern wird das Geld für die Präventionsassistentinnen zur Verfügung stehen, die Beratungsleistungen übernehmen können", erläuterte er. (iss)

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