Gewerbeaufsicht

350.000 Verstöße gegen Schutzregeln

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Gewerbeaufsichtsämter haben im vergangenen Jahr nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung deutlich mehr Firmen wegen Verstößen gegen Schutzvorschriften bestraft. Einem Bericht der Bundesregierung zufolge seien 2471 Bußgeldbescheide verhängt worden – 16,3 Prozent mehr als 2015. In 1188 Fällen seien Verwarnungen ausgesprochen (plus 9,9 Prozent) und in 9688 Fällen Änderungen angeordnet (plus 9,5 Prozent) worden.

Die Zahl der Strafanzeigen (245) und der Beanstandungen (400.192) sei aber jeweils um 2,4 Prozent zurückgegangen. In mehr als 350.000 Fällen sei es um Verstöße gegen Unfallverhütungs- und Gesundheitsschutz-Vorschriften gegangen, in 31.687 Fällen um Verstöße gegen den sozialen Arbeitsschutz und in 11.562 Fällen um Verstöße gegen Regeln des Verbraucherschutzes. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abschaltung am 20. Oktober

Bye KV-Connect: KIM übernimmt

Warnung vor Kündigungen

Mehr Geld für die Hamburger Ärzte – aber wenig Optimismus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt

Lesetipps
Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Ein Hausarzt hört die Brust seines Patienten mit einem Stethoskop ab.

© eyetronic / stock.adobe.com

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?