Nutzenbewertung

73 Beschlüsse zu neuen Arzneimitteln

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat seinen Jahresbericht 2018 vorgelegt: Allein im vergangenen Jahr hat er 73 Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gefasst. 21 davon entfielen auf die Zulassung neuer Anwendungsgebiete bereits bewerteter Wirkstoffe. Eines der Haupttherapiegebiete war 2018 die Onkologie mit 28 Bewertungen. Ein weiteres Fünftel der Bewertungen entfiel auf den Bereich der Stoffwechselerkrankungen (14 Bewertungen).

Seit 2011 hat der Ausschuss nach eigenen Angaben 350 Nutzenbewertungsverfahren abgeschlossen. Davon gelten derzeit noch 306 Verfahren, in denen der GBA drei Wirkstoffen einen erheblichen, 65 Wirkstoffen einen beträchtlichen und 50 Wirkstoffen einen geringen Zusatznutzen bescheinigt.

Außerdem hat der Ausschuss im vergangenen Jahr 17 Orphan-Drug-Bewertungen abgeschlossen: Bei zwölf Verfahren wurde ein nicht quantifizierbarer, bei zwei Verfahren ein beträchtlicher und bei drei Verfahren ein geringer Zusatznutzen festgestellt.

Etwas schleppend läuft es hingegen nach wie vor bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Die meisten ASV-Teams, nämlich 114, gibt es bundesweit im Bereich der gastrointestinalen Tumore. Hier war die entsprechende Richtlinie aber auch schon 2014 in Kraft getreten.

Im Bereich der gynäkologischen Tumore (seit 2016 in Kraft) gibt es bundesweit hingegen nur 16 ASV-Teams, beim Marfan-Syndrom sind es sechs Teams (seit 2015 in Kraft), bei der Tuberkulose (seit 2014 in Kraft) immerhin 33.

Noch deutlicher werden die Anlaufschwierigkeiten der ASV bei den erst 2018 in Kraft getretenen neuen ASV-Bereichen: So gibt es für urologische Tumore bundesweit bislang nur zwei zugelassene ASV-Teams, für rheumatologische Erkrankungen bei Erwachsenen vier, bei rheumatologischen Erkrankungen für Kinder und Morbus Wilson hingegen noch gar keine. (reh)

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