Gericht

AOK Bayern muss zwei Millionen Euro zahlen

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MÜNCHEN. Im Streit um die Kürzung von Abschlagszahlungen bei rund 1800 Hausärzten in Bayern hat das Sozialgericht München die AOK verpflichtet, rund zwei Millionen Euro einbehaltene Honorare an den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) zu überweisen, damit dieser das Geld an betroffene Hausärzte weiterreichen kann.

Mit seiner Eilentscheidung vom Montag hat das Gericht nach Mitteilung des BHÄV die AOK Bayern zudem verpflichtet, auch die Abschlagszahlungen für Februar und März in Höhe der bereits in Rechnung gestellten Beträge auszuzahlen.

Das Gericht sei der Rechtsauffassung des BHÄV gefolgt, wonach die von der AOK eigenmächtig vorgenommene sachlich-rechnerische Berichtigung rechtswidrig ist.

Das Gericht habe zudem Zweifel geäußert, ob die von der AOK Bayern angemeldeten Korrekturen inhaltlich korrekt sind, so der BHÄV. (sto)

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Kommentare
Roswitha Ripke 03.03.201513:16 Uhr

AOK Bayern muß zahlen

Auch als Therapeut wird man von der Aok mit Kürzungen bzw. mit Einbehaltung der Gesamt Rezeptsumme bestraft, sollte dor der Therapeut nur einen kleinen Punkt übersehen haben.Da aber für kleine Therapeuten ncoh kein Recht gesprochen wurde ,können wir den Patiemnten nur bitten in Vorkasse zu gehen.Sollte das dem Patienten nicht möglich sein können wir eben keinen Thermin an ihm vergeben.Dei Praktik ist für den Patienten garantiert nicht gut ,aber auch eine Therapiepraxis muß wirtschaftlich denken.

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