AOK-Hausarztvertrag startet am 1. Juli  - Experten stehen Ihnen Rede und Antwort

NEU-ISENBURG (fst). Nicht weniger als ein "neues Kapitel der hausärztlichen Versorgung" soll ab 1. Juli in Baden-Württemberg aufgeschlagen werden. Dann startet der AOK-Hausarztvertrag. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Viele Hausärzte haben noch Informationsbedarf.

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Gehört hat vom neuen Hausarztvertrag der AOK in Baden-Württemberg praktisch jeder Hausarzt. Das zeigt eine Online-Umfrage bei 100 niedergelassenen Allgemeinärzten, Praktikern und Internisten durch die Agentur Schröder und Kern aus Ismaning. Danach haben 98 Prozent der in den ersten beiden Juni-Wochen Befragten bereits vom neuen Vertrag gehört, nur zwei Prozent der Niedergelassenen wissen nichts darüber.

Das ist kein Wunder, gibt es doch kein berufspolitisches Vorhaben, das in den vergangenen Monaten bundesweit für mehr Furore gesorgt hat. Erstmals soll flächendeckend die Hausarztversorgung der AOK-Versicherten in einem ganzen Bundesland ohne die KV organisiert werden. Das gilt auch für die Abrechnung. Denn Vertragspartner der Kasse sind der Medi-Verbund und der Hausärzteverband.

Mit dem Vertrag nach Paragraf 73 b SGB V wird das gesamte hausärztliche Leistungsspektrum abgedeckt. Der Notdienst hingegen wird weiterhin im KV-System abgewickelt und auch vergütet. Es handelt sich somit um einen "sanften Ausstieg" aus dem KV-System. Die teilnehmenden Hausärzte bleiben formell im KV-System, haben aber nur noch wenig mit der Körperschaft zu tun.

Als zentralen Vorteil versprechen die Autoren des Vertrags eine bessere Vergütung und einfachere Abrechnung als in der Regelversorgung. Bislang liegt der durchschnittliche Fallwert pro Quartal in Baden-Württemberg bei etwa 55 Euro. Künftig sollen es bis zu 78 Euro sein.

Doch die Vergütung sei auch planbarer als im KV-System. "Es wird keine Fallzahlzuwachsbegrenzung für die AOK-Versicherten geben", erläutert Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner. Zugleich soll die Abrechnung sich vor allem auf Pauschalen stützen und nur wenige Einzelleistungen umfassen. Im Einzelnen erhält der teilnehmende Hausarzt:

  • eine kontaktunabhängige Pauschale 1 von 65 Euro pro Jahr,
  • eine kontaktabhängige Pauschale 2 pro Quartal in Höhe von 40 Euro,
  • einen Zuschlag für die Behandlung chronisch kranker Patienten, der zusätzlich zur Pauschale 2 erfolgt und
  • ergebnisabhängige Zusatzvergütungen (etwa bei Erreichen bestimmter Impfquoten), Vorhaltezuschläge (etwa für Sonografie) sowie Einzelleistungen (etwa unvorhergesehene Inanspruchnahme zur Unzeit).

Die einfache Abrechnung erlaube dem teilnehmenden Hausarzt "mehr Stethoskop statt Stift", so AOK-Landeschef Dr. Rolf Hoberg - also mehr Zeit für Patienten statt für die Abrechnung. Die Grundzüge der Vergütungssystematik sind bei der Online-Umfrage 82 Prozent der befragten Ärzte bekannt gewesen. Dass Hausärzte an Qualitätszirkeln und Fortbildungen teilnehmen müssen, wussten 78 Prozent. Doch nur drei von fünf befragten Hausärzten kannten die Vorgaben mit Blick auf die Qualitätssicherung. Dazu gehört, dass die Teilnehmer ein Qualitätsmanagementsystem in ihrer Praxis umgesetzt haben müssen.

Mit dem Start des AOK-Hausarztvertrags wird der Streit über die Abkehr vom KV-System zunehmen. "Der Berg kreißte und gebar eine Maus", hatte Nordrheins KV-Chef Dr. Leonhard Hansen kritisch den Vertrag kommentiert. Was dort als Erfolg verkauft werde, sei in Nordrhein "längst erreicht". Das sieht Baden-Württembergs Hausärzteverbandschef Dr. Berthold Dietsche ganz anders: Der AOK-Vertrag ist nach seiner Ansicht auch "Ergebnis fehlender Lösungsstrategien der tradierten ärztlichen Selbstverwaltung für die Probleme der hausärztlichen Versorgung".

Telefonaktion zum AOK-Hausarztvertrag

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