AOK Hessen verzichtet 2010 auf Zusatzbeitrag

Veröffentlicht:

BAD HOMBURG (ine). Die AOK Hessen will 2010 keinen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben - die Krankenkasse hat das Geschäftsjahr 2009 mit einem Überschuss von 30,2 Millionen Euro abgeschlossen. Nach den Angaben des Verwaltungsrates liegt der Gesamthaushalt bei etwa vier Milliarden Euro. Insgesamt hat die Kasse im vergangenen Jahr für ihre Versicherten je Mitglied knapp sieben Prozent mehr an Leistungen aufgewendet, im ambulanten Bereich sind es 9,5 Prozent. Der Grund hierfür sei die Honorarreform. Eine Steigerung gab es zudem je Mitglied bei den Ausgaben für stationäre Leistungen (plus acht Prozent) und bei den Arzneimitteln (plus 5,5 Prozent). Die AOK ist mit 1,5 Millionen Versicherten Marktführer in Hessen. Wie berichtet, haben die Verwaltungsräte der AOK Plus und der AOK Hessen die Fusion beschlossen. Hauptsitz der neuen Krankenkasse namens AOK Plus wird Dresden sein.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei