AOK differenziert Zuzahlungen je nach Region

BERLIN(HL). Die AOKen entscheiden autonom für ihre jeweilige Region, ob und in welchem Ausmaß sie ihren Versicherten die Zuzahlung bei Rabatt-Arzneimitteln erlassen wollen.

Veröffentlicht:

Wie der Apotheken-Branchendienst "Apotheke adhoc" berichtet, gibt es keine bundeseinheitliche Zuzahlungsbefreiung für die seit dem 1. Juni unter Vertrag genommenen 63 Rabatt-Wirkstoffe.

So hat die AOK Bayern die Zuzahlung bei allen Rabatt-Arzneimitteln erlassen. In Baden-Württemberg sind nur Versicherte von der Zuzahlung befreit, wenn sie am dortigen Hausarzt-Modell teilnehmen, das die AOK abgeschlossen hat.

In Niedersachsen gibt es keine generelle Befreiung; wenn jedoch ein Alternativ-Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist, weil sein Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, dann wird auch für das Rabattarzneimittel keine Zuzahlung erhoben. Eine solche Regelung gilt auch in Hessen.

Außerdem soll gelten, dass Patienten, die bislang ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel erhalten haben, in jedem Fall auch die Rabatt-Arznei ohne eine Selbstbeteiligung in der Apotheke bekommen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Mission Krankenkassenfinanzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wie sich Fehlinfos geraderücken lassen

Das Faktensandwich hilft im Umgang mit falsch vorinformierten Patienten

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?