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AOK differenziert Zuzahlungen je nach Region

BERLIN(HL). Die AOKen entscheiden autonom für ihre jeweilige Region, ob und in welchem Ausmaß sie ihren Versicherten die Zuzahlung bei Rabatt-Arzneimitteln erlassen wollen.

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Wie der Apotheken-Branchendienst "Apotheke adhoc" berichtet, gibt es keine bundeseinheitliche Zuzahlungsbefreiung für die seit dem 1. Juni unter Vertrag genommenen 63 Rabatt-Wirkstoffe.

So hat die AOK Bayern die Zuzahlung bei allen Rabatt-Arzneimitteln erlassen. In Baden-Württemberg sind nur Versicherte von der Zuzahlung befreit, wenn sie am dortigen Hausarzt-Modell teilnehmen, das die AOK abgeschlossen hat.

In Niedersachsen gibt es keine generelle Befreiung; wenn jedoch ein Alternativ-Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist, weil sein Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, dann wird auch für das Rabattarzneimittel keine Zuzahlung erhoben. Eine solche Regelung gilt auch in Hessen.

Außerdem soll gelten, dass Patienten, die bislang ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel erhalten haben, in jedem Fall auch die Rabatt-Arznei ohne eine Selbstbeteiligung in der Apotheke bekommen.

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