AOK schließt neue Rabattverträge zu Insulinanaloga

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BERLIN (hom). Die AOK hat weitere Rabattverträge für langwirksame Insulinanaloga abgeschlossen. Dadurch blieben die Insulinanaloga auch für die bei der Kasse versicherten Patienten verordnungsfähig, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine Ausnahmeregelungen getroffen habe, teilte der AOK-Bundesverband in Berlin mit.

Nach einem Beschluss des GBA vom März 2010 ist es gesetzlich Krankenversicherten nur noch im Rahmen von Rabattverträgen möglich, kurzwirksame Insulinanaloga zu Lasten ihrer Kasse zu erhalten. Mehrere gesetzliche Kassen - darunter AOK, Barmer GEK und DAK - haben deshalb inzwischen Rahmenverträge mit Pharmaunternehmen geschlossen, mit denen der Preisunterschied zu den im Einkauf günstigeren Humaninsulinen kompensiert werden kann.

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