Neue Regelung tritt in Kraft

Ab Juni gilt der Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt

Eine wichtige Neuerung für Frauen tritt ab 1. Juni in Kraft: Sie haben nun auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz.

Veröffentlicht:

Berlin. Zum 1. Juni treten politisch gewollte Änderungen in Kraft. Zu der wichtigsten gehört wohl die Einführung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten, den der Bundestag im Januar beschlossen hatte.

Anspruchsberechtigt sind Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.

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Der Mutterschutz ist abhängig von der vorherigen Dauer der Schwangerschaft gestaffelt. So besteht ein Anspruch auf

  • bis zu zwei Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche,
  • bis zu sechs Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche,
  • bis zu acht Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 20. Woche.

Arbeitgeber dürfen betroffene Frauen in dieser Zeit nicht beschäftigen – es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. (dpa/eb)

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