"Ärzte-TÜV ist kaum zu verhindern"

MÜNCHEN (sto). Nachdem der Bundesgerichtshof mit dem spickmich-Urteil die Lehrerbewertung im Internet für zulässig erklärt hat, wird auch an den Arzt-Bewertungsportalen in Zukunft kein Weg mehr vorbeiführen. Diese Auffassung vertritt der Münchner Fachanwalt für Medizinrecht, Professor Alexander Ehlers.

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Die absehbaren Veränderungen in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit einer künftig noch stärkeren Orientierung an der Qualität medizinischer Leistungen und einer weiteren Zunahme von Selektivverträgen werden zur Folge haben, dass auch Versicherte und Patienten nach mehr Transparenz verlangen werden, erklärte Ehlers im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Dabei spiele natürlich auch die Servicequalität eines Arztes eine Rolle.

Der AOK-Bundesverband, der vor kurzem ein eigenes Bewertungsportal angekündigt hat, habe das bereits erkannt (wir berichteten). Dabei gehe es nicht darum, einzelne Ärzte in der Anonymität des Internets abzuqualifizieren. Vielmehr seien die Versicherten und Patienten daran interessiert, zuverlässige Informationen für die Wahl "ihres" Arztes zu bekommen. Die Online-Angebote der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammern gingen dabei bislang nicht weit genug.

Es soll nicht um die Abqualifikation eines Arztes gehen.

Eine zunehmend wichtige Rolle würden in Zukunft aber auch validierte Informationen über die Struktur- und Ergebnisqualität von Praxen spielen, prognostizierte Ehlers. Bereits bestehende unabhängige Arzt-Bewertungsportale wie docinsider seien dabei, dafür Instrumentarien zu entwickeln, so dass dem Versicherten in Zukunft mehr als nur Aussagen über die Freundlichkeit des Praxisteams angeboten werden kann.

Die Ärzte sollten sich dieser Entwicklung nicht verschließen, zumal sich ohnehin schon sehr viele Patienten im Vorfeld eines Arztbesuches im Internet informieren, meinte Ehlers, der auch Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von docinsider ist. Denn selbst eine negative Bewertung, über die der betreffende Arzt bei docinsider informiert werde und zu der er Stellung beziehen könne, könnte als wichtiger Hinweis dafür genutzt werden, wo noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Daran sollten auch die Ärzte ein Interesse haben, da die Kassen künftig wissen wollen, ob die Selektivverträge, die sie abgeschlossen haben, den Bedürfnissen ihrer Versicherten entsprechen und ob sie dafür auch die "richtigen" Ärzte haben, erklärte Ehlers.

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