Gutachten der Vergütungskommission

Ärzte fordern rasche Umsetzung der GOÄ

Die Wissenschaftliche Kommission KOMV hat ihre Empfehlungen für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt. Jetzt dringen Ärztevertreter auf schnelle Umsetzung der GOÄ-Novelle.

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Berlin. Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) schlägt zur Weiterentwicklung der ambulanten Honorarordnungen eine „partielle Harmonisierung“ von EBM und GOÄ vor. Beide müssten dafür reformiert werden. Das geht aus dem Gutachten hervor, das die Kommission am Dienstagnachmittag Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übergeben hat. Die KOMV plädiert ausdrücklich nicht für eine Einheitsgebührenordnung.

Eine „partielle Harmonisierung“, wie sie der Kommission vorschwebt, könnte beispielsweise bedeuten, dass die Leistungslegenden und die relativen Kostenbewertungen medizinischer Leistungen im Verhältnis zueinander in neuen Gremien der privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung gemeinsam weiterentwickelt werden. Die Preise sollten dagegen weiter getrennt für die PKV und GKV vereinbart werden, heißt es.

Auch Mindestqualitätsstandards könnten für privat- und vertragsärztliche Versorgung gemeinsam definiert werden. Weitergehende Anforderungen könnten dann beide Systeme für sich definieren. Die Kommission war im Sommer 2018 mit dem Auftrag angetreten, Vorschläge zur Schaffung eines modernen Vergütungssystems vorzulegen.

Blockade der SPD wäre ein „casus belli“

Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände haben die Vorschläge der Kommission begrüßt. „Erste Konsequenz aus den Beratungsergebnissen der KOMV muss die schnelle Umsetzung der GOÄneu sein“, forderte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Auch Dr. Dirk Heinrich, Vorstandschef des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands und des Virchowbundes, setzt sich im Podcast der „Ärzte Zeitung“ für eine schnelle Umsetzung der GOÄ-Novelle ein. An diesem Punkt seien sich die Ärzte einig. Wenn die SPD eine GOÄ-Novelle jetzt noch blockiere, sei das für die Ärzte ein „casus belli“. Heinrich sieht die Möglichkeit, dass die GOÄneu als Basis für Kalkulation und Leistungslegenden genutzt wird.

Zweifel an der Praktikabilität

„Die Kommission hat die unterschiedlichen Realitäten und Voraussetzungen von GOÄ und EBM erkannt. Sie hat richtig eingeschätzt, dass eine einzige Gebührenordnung nicht die erforderliche Flexibilität mit sich bringt“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen das Gutachten der KOMV. Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hält die Vorschläge zur „partiellen Harmonisierung“ für wissenschaftlich interessant, aber nicht für praktikabel“.

Von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen kamen zunächst zurückhaltende Reaktionen: Sowohl Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch MdB Bärbel Bas (SPD) kündigten an, die Vorschläge der KOMV zu prüfen. „Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner entscheiden, ob wir diese umsetzen und wie wir die Reform der Vergütungssysteme weiterverfolgen“, so Bas. (ger)

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