„ÄrzteTag“-Podcast

EBM und GOÄ harmonisieren – aber wie?

Eine Kommission hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Harmonisierung der Vergütungssysteme empfohlen: Was bedeuten die Vorschläge für Ärzte? Darüber sprechen wir mit Virchowbund-Chef Heinrich in unserem Podcast „ÄrzteTag“.

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Im Podcast haben wir heute Dr. Dirk Heinrich, der dem Virchowbund vorsitzt und HNO-Arzt ist.

Im Podcast haben wir heute Dr. Dirk Heinrich, der dem Virchowbund vorsitzt und HNO-Arzt ist.

© spaxiax / stock.adobe.com

Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat eine partielle Harmonisierung von EBM und GOÄ vorgeschlagen. Was bedeuten die Vorschläge für Ärzte – und wie könnte eine moderne Vergütung aussehen?

Hauke Gerlof, Ressortleiter der Wirtschaftspolitik, spricht darüber in unserem Podcast „ÄrzteTag“ mit dem Virchowbund-Chef Dr. Dirk Heinrich: Dieser sieht in der KOMV-Erklärung eine Absage an die Bürgerversicherung – und sähe in einer SPD-Blockade zur GOÄneu einen Casus Belli. (Dauer: 11:25 Minuten)

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Dr. Thomas Georg Schätzler 31.01.202017:50 Uhr

Woher die plötzliche Hektik und Eile um die GOÄ nach jahrzehntelanger Prokrastination?

Kollege Dr. Dirk Heinrich, hausarztferner Vorstandschef des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands und zugleich des Virchowbundes, zeigt im Podcast der „Ärzte Zeitung“, dass er es nicht verstanden hat.
So lange die Einsicht fehlt, dass die Bundesärztekammer (BÄK) durch ihre Prokrastination das Desaster um die GOÄneu heraufbeschworen hat, fehlt jegliches sozial-, gesellschschafts-, gesundheits- und krankheits-politisches Bewusstsein.
Die Geschichte der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄalt):
• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 37 Jahren (1983-2020) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• 0% Punktwerterhöhung seit einschl. 1997 bis einschl. 2020 (24 Jahre).
Die Unterschiede zwischen GKV und PKV in GOÄ und EBM sind nicht allein Konsequenz von Mengenbegrenzungen und Leistungseinschränkungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Sondern in einer betriebswirtschaftlich hoffnungslos antiquierten GOÄalt zählt die Einzelleistungsvergütung. Wogegen in der GKV betriebswirtschaftlich unkalkulierbar lächerlich pauschalierte, quartalsbezogene Regelleistungsvolumina existieren, die durch völlig ungezügelte Mehrfachinanspruchnahme unserer Patientinnen und Patienten mit "Flatrate" und " all-you-can-eat" Mentalität konterkariert werden.
Das hat zur Folge, dass unbequeme, kostentreibende Mehrfachinanspruchnahmen, wie z.B. schwierige Befunde und deren Besprechungen, begleitend notwendige Laboruntersuchungen, unerlässliche Konsile usw. von Fachärzten nicht veranlasst und durchgeführt, sondern an Hausärzte delegiert und abgeschoben werden, um den eigenen Quartalsschnitt zu halten.
Daran wird auch eine von der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) vorgeschlagene partielle Harmonisierung von EBM und GOÄ nichts ändern können.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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