Sachsen

Ärzte im Auftrag der Polizei sind künftig besser versichert

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DRESDEN. Ärzte in Sachsen sind seit Beginn dieses Monats bei ihrer Arbeit für die Polizei des Freistaats besser versichert. Außerdem wurde die Vergütung neu geregelt, wie die Landesärztekammer Sachsen mitteilte. Dazu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landesinnenministerium erarbeitet.

Diese trat zum 1. September in Kraft und ist für Ärzte in Krankenhäusern und für niedergelassene Ärzte einschlägig. Sie gilt, wenn Ärzte für die Polizei bei Blutentnahmen, der ärztlichen Leichenschau und bei Untersuchungen, ob Beschuldigte tauglich für den Gewahrsam sind, tätig werden. Bislang waren laut Kammer Ärzte im Auftrag der Polizei bei Blutentnahmen und anderen Untersuchungen nicht ausreichend versichert. Dies galt beispielsweise, wenn ein Arzt während einer Blutentnahme vom Betroffenen angegriffen wurde. In diesen Fällen war nicht eindeutig geregelt, welche Versicherung eintritt. Nun haftet der Freistaat.

Bei der Vergütung der ärztlichen Leistungen gibt es künftig eine vereinfachte Abrechnung. Die Untersuchung, ob eine festgenommene Person weiter in Gewahrsam bleiben kann, muss nicht mehr in einzelnen Schritten abgerechnet werden, sondern ab sofort über Leistungskomplexe. Interessierte Ärzte können die Vereinbarung mit dem Innenministerium abschließen und werden dann bei Bedarf von der Polizei angerufen. (sve)

Weitere Informationen enthält das Faltblatt unter:

http://tinyurl.com/y8vq5a2t

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