Ärzte im Ruhestand siegen gegen KV

Die ärztlichen Ruheständler aus Hessen jubeln: Sie haben sich im Streit mit der KV um gekürzte Versorgungsbezüge durchgesetzt. Das Landessozialgericht hat heute beschlossen: Der Nachhaltigkeitsfaktor ist verfassungswidrig.

Veröffentlicht:
Justitia hat es geregelt - im Sinne der hessischen Ärzte im Ruhestand.

Justitia hat es geregelt - im Sinne der hessischen Ärzte im Ruhestand.

© liveostockimages / fotolia.com

DARMSTADT (mwo). Im Streit um die Erweiterte Honorarverteilung (EHV) in Hessen haben die Ruheständler einen entscheidenden Sieg errungen.

Mit einem am Montag bekannt gegebenen Urteil verwarf das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt den 2006 eingeführten "Nachhaltigkeitsfaktor" als verfassungswidrig.

Die EHV ist eine Besonderheit der KV Hessen. Ein Teil der von den Kassen gezahlten Honorare wird dort nicht an die aktiven Ärzte ausgeschüttet, sondern ähnlich wie die gesetzlichen Renten als Altersversorgung an ehemalige Ärzte und deren Hinterbliebene.

Diese Ausschüttung wurde ab dem dritten Quartal 2006 bei fünf Prozent der Gesamtvergütung gedeckelt. Andernfalls werde die Umlage bis 2040 auf etwa zehn Prozent steigen, so die KV. 2005 habe ein aktiver Arzt noch 0,6 Ruheständler zu versorgen gehabt, bis 2040 seien es 1,25 Rentner.

Belastung einseitig auferlegt, so das LSG

Bei den Ruheständlern führte dieser "Nachhaltigkeitsfaktor" allerdings zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge um rund sechs Prozent. Etwa 3000 der derzeit 5600 Rentenempfänger legten dagegen Widerspruch ein.

In vier Musterverfahren verpflichtete nun das LSG die KV, den Widersprüchen stattzugeben. Der Nachhaltigkeitsfaktor sei verfassungswidrig.

Wie die gesetzliche Renten stehe auch die Versorgung aus der EHV unter dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes, erklärten die Darmstädter Richter zur Begründung.

Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor seien nicht nur die aktuellen Versorgungsbezüge um sechs Prozent gesunken; auch in Zukunft müssten die Ruheständler mit weiteren Kürzungen rechnen.

Damit werde die Belastung einseitig den Rentnern auferlegt, rügte das LSG. Den Betroffenen sei dabei nicht einmal Zeit gegeben worden, sich darauf einzustellen. Die Revision ließ das LSG nicht zu.

Die KV Hessen will zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Sie neige aber zu einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht, sagte Sprecher Karl Roth auf Anfrage.

Az.: L 4 KA 43/11 und weitere

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Personalisierte Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung