Behandlung von Behinderten

Ärzte klagen über Regressangst

Nicht Barrieren, sondern die Regressangst sind der größte Hemmschuh bei der Behandlung Behinderter, warnen Ärzte.

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BERLIN (ami). Die Behandlung von behinderten Menschen bei niedergelassenen Ärzten ist oft mit Problemen verbunden. Behindertenverbände und Politiker fordern von Ärzten Barrierefreiheit.

Ärzte, die Behinderte behandeln, vertreten jedoch die Auffassung, dass eine der größten Barrieren die Gefahr von Arzneimittelregressen sei.

"Barrierefreiheit im Verordnungsverhalten der Ärzte" fordert Dr. Tobias Lünemann aus Marienmünster. "Der effektivste Beitrag zum Abbau der Defizite bei der Behindertenversorgung wäre die Abschaffung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit drohenden Regressen", so Lünemann in einem Schreiben an die "Ärzte Zeitung".

Er weist darauf hin, dass allein die Regressgefahr genüge, damit Ärzte ihr Verordnungsverhalten eher an der Wirtschaftlichkeit als an der medizinischen Indikation orientieren. "Wer auf den damit verbundenen Spareffekt als Ausdruck der ‚heimlichen‘ Rationierung setzt, darf sich öffentlich nicht zum Anwalt der Behinderteninteressen erheben", so Lünemann.

Heilmittelversorgung auch bei behinderten Kindern oft problematisch

Der Landarzt Rainer van Elten aus dem ostwestfälischen Lüdge teilt diese Auffassung. "Was nutzt es, wenn Praxen barrierefrei sind und Behinderte trotzdem nicht behandelt werden, weil Ärzte Angst vor Regressen haben", fragt van Elten.

Die Kritik an der Versorgung von Behinderten richtet sich meist speziell auf den Bedarf erwachsener Behinderte, weil Kinder und Jugendliche die Sozialpädiatrischen Zentren als Anlaufstellen haben. Solche Strukturen fehlen für Erwachsene, meinen Experten.

Doch die Heilmittelversorgung scheint auch bei Kindern oft problematisch zu sein. Diesen Eindruck vermitteln Briefe von Verbänden von Behinderten und chronisch Kranken, die van Elten der "Ärzte Zeitung" übermittelt hat. Sie berichten über Hindernisse bei der Verordnung von Heilmitteln.

"Eltern haben oft keine Wahl, als Ärztehopping zu betreiben, bis sie das zur Förderung ihrer Kinder nötige Rezept erhalten", schrieb der Arbeitskreis Down Syndrom dem Hausarzt.

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