Ärzte und Heime wollen ihre Arbeit besser abstimmen
Heimbewohner sind auf optimale medizinische Versorgung angewiesen. Ein Eckpunkte-Papier soll zeigen, wie diese sichergestellt werden kann.
Veröffentlicht:BERLIN. Die haus- und fachärztliche Versorgung in Pflegeheimen soll verbessert werden. Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der rund 6000 stationäre und ambulante Einrichtungen vertritt, legten am Montag ein Eckpunkte-Papier zur "Kooperation in der heimärztlichen Versorgung" vor. Das Papier enthalte eine "breite Palette" von Vorschlägen, wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heimen "kurzfristig" optimiert werden könne, sagte die Vizepräsidentin der BÄK, Dr. Cornelia Goesmann.
Dazu gehöre etwa eine bessere Organisation ärztlicher Visiten im Heim sowie eine Abstimmung von Arztbesuchen. Ärzte und Pflegekräfte müssten hier "verbindliche Absprachen" treffen. Bei zeitlich festgelegten Visiten sollten Pflegekräfte die Haus- oder Fachärzte begleiten. Zudem wird ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst empfohlen, der eine telefonische Erreichbarkeit an sieben Tagen der Woche tagsüber vorsieht. Dadurch ließen sich Notfall-Klinikeinweisungen an Wochenenden vermeiden. Mängel vor allem in der fachärztlichen Versorgung in Heimen hatte zuletzt der Pflegereport 2009 der Gmünder Ersatzkasse festgestellt (wir berichteten).
Von einer "generellen ärztlichen Unterversorgung" in den etwa 11 000 Heimen könne aber keine Rede sein, betonte Goesmann. Es gebe aber Verbesserungsbedarf. Ursächlich für die Versorgungsmängel seien die zunehmende Verlagerung von medizinischen Leistungen aus den Kliniken in den stationären Pflegebereich und der sich abzeichnende Ärztemangel.
bpa-Präsident Bernd Meurer wies darauf hin, dass mit der wachsenden Zahl hochbetagter und multimorbider Heimbewohner auch die Anforderungen an die medizinisch-pflegerische Versorgung in den Einrichtungen erheblich gestiegen seien. "Um hier leistungsfähig zu bleiben, müssen einerseits die Kräfte durch gute Koordination gebündelt werden und andererseits fehlende Rahmenbedingungen geschaffen werden."
Hierzu zähle auch eine angemessene Finanzierung, betonten BÄK und bpa. Die Vergütung von Arztbesuchen in Heimen ließe sich in Hausarztverträgen nach Paragraf 73 b SGB oder in Integrationsverträgen nach Paragraf 140 b SGB V regeln. Dabei müssten auch der Aufwand der Pflegeheime und deren personelle Ausstattung berücksichtigt werden.