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KV Bayerns beschließt

Ärztlicher Bereitschaftsdienst auch für Pathologen

Die KV Bayerns hat eine neue Bereitschaftsdienstordnung beschlossen: Die Anzahl der Bereitschaftsdienste für Ärzte soll deutlich sinken. Dafür sollen künftig alle Vertragsärzte ran - auch Psychotherapeuten.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Die KV Bayerns will, dass bayerische Ärzte weniger Notdienste haben.

Die KV Bayerns will, dass bayerische Ärzte weniger Notdienste haben.

© imagebroker theissen / imago

MÜNCHEN. Die Dienstfrequenz im Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Bayern wird künftig auf maximal sechs Wochenenden im Jahr begrenzt.

Das sieht die neue Bereitschaftsdienstordnung vor, die die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nach anderthalbjähriger Vorarbeit jetzt beschlossen hat.

Ziel der Neufassung, die noch vom Gesundheitsministerium genehmigt werden muss, sei die Entlastung der diensthabenden Kollegen, erläuterte Dr. Ursula Gaisbauer-Riedl, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses.

Dies werde durch eine Vergrößerung der Dienstbereiche mit je mindestens 15 teilnehmenden Ärzten erreicht. Dort wo es nötig ist, sollen Bereitschaftspraxen eingerichtet werden.

Verpflichtung endet am 62. Geburtstag

Am Ärztlichen Bereitschaftsdienst sollen künftig alle Vertragsärzte teilnehmen, auch solche, die bisher nicht verpflichtet waren.

Dazu gehören etwa auch Labormediziner, Pathologen oder Psychotherapeuten. Für diese Arztgruppen gibt es jedoch Übergangsfristen, in denen man sich durch Fortbildung qualifizieren kann.

Die Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst endet nach einer Übergangszeit künftig mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Eine freiwillige Teilnahme darüber hinaus sei möglich, sagte Gaisbauer-Riedl.

Außerdem können auch Fachärztliche Bereitschaftsdienste eingerichtet werden, wenn ein entsprechender Sicherstellungsbedarf besteht. Sie sollen mindestens sechs Mitglieder haben. Im Kern kommen dafür Augenärzte, Chirurgen/Orthopäden, Frauenärzte, HNO-Ärzte sowie Kinder- und Jugendärzte infrage.

Neben den klassischen Bereitschaftsdienstzeiten gibt es künftig auch Bereitschaftsdienste in den Werktagnächten jeweils von 18 Uhr bis acht Uhr des folgenden Tages. Dadurch entfallen die Regelungen des kollegialen Vertretungsdienstes.

Kassen und Politik sollen sich an Finanzierung der Bereitschaftspraxen beteiligen

Die Neuordnung sei eine Reparaturmaßnahme, die dem drohenden Ärztemangel geschuldet ist, erklärte Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV).

Das Problem könne allerdings von der Ärzteschaft allein nicht gelöst werden.

An der Einrichtung und Finanzierung zentraler Bereitschaftspraxen, die für die Sicherstellung der Versorgung eine zunehmend wichtige Rolle spielen werden, müssten sich auch die Krankenkassen und die Politik beteiligen, forderte Geis in einem Antrag, der von der Vertreterversammlung beschlossen wurde.

Und weil die Vergrößerung der Dienstbezirke zu deutlich längeren Fahrstrecken bei notwendigen Hausbesuchen führt, müssten auch die Wegegelder an die gestiegenen Energie- und Fahrzeugkosten angepasst werden, verlangten die Vertreter.

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