Nutzenbewertung

AkdÄ will an Bestandsmarktaufruf festhalten

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat an die Bundesregierung appelliert, die Nutzenbewertung patentierter, älterer Wirkstoffe nicht aufzugeben. GBA-Chef Hecken dagegen verteidigte das Aus für den Bestandsmarktaufruf. Er wolle keine "toten Pferde reiten", sagte er dem "Spiegel".

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Wieviel darf die Arznei kosten? Hecken bleibt dabei: Er will den Bestandsmarkt nicht bewerten.

Wieviel darf die Arznei kosten? Hecken bleibt dabei: Er will den Bestandsmarkt nicht bewerten.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) plädiert dafür, an der Nutzenbewertung des Bestandsmarkts festzuhalten.

Gemeint sind damit solche Arzneimittel, die erstmals vor 2011 auf den deutschen Markt gekommen sind und damit nicht dem AMNOG-Verfahren der frühen Nutzenbewertung unterliegen. Auch die Untersuchung dieser Substanzen sei "für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung unentbehrlich", sagte Professor Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der AkdÄ.

Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Bestandsmarktaufruf aufzugeben. Gelten soll dies auch für die laufenden Verfahren zu 25 Wirkstoffen.

Ludwig verwies auf die Ergebnisse der Bewertung von Gliptinen, die als einzige bereits abgeschlossen ist. Demnach sei nur für zwei der Wirkstoffe ein geringer Zusatznutzen im Vergleich zur Standardtherapie festgestellt worden, erinnerte der AkdÄ-Vorsitzende.

Angesichts des Preises der Gliptine und ihrer steigenden Verordnungszahlen werde die "Bedeutung des Verfahrens auch für die Kostenentwicklung deutlich", so Ludwig.

Als "pragmatisch" verteidigte hingegen der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, das Vorhaben, die Bestandsmarktbewertung aufzugeben. "Mit der Bewertung von älteren Arzneimitteln reiten wir ein totes Pferd", sagte Hecken dem Magazin "Der Spiegel".

Der GBA-Chef verwies auf die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bundesausschuss und dem Hersteller Novartis. Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg habe die juristischen Unwägbarkeiten des Verfahrens offengelegt: "Meine Rechtsabteilung wäre jahrelang mit Prozessen beschäftigt. Es gibt Wichtigeres zu tun", so Hecken.

Er argumentiert, in einigen Jahren seien die meisten Patente für diese Arzneimittel ohnehin abgelaufen. "Dann gehen die Preise automatisch runter." (fst)

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