Beschluss der KBV-Vertreterversammlung
Aktuelle Preissteigerungen sollen in Orientierungswert 2023 einfließen
Die hohe Inflationsrate könnte Arztpraxen erheblich zu schaffen machen – weil sie sich erst zwei Jahre später im Orientierungswert niederschlägt. Die KBV-VV fordert eine Änderung der Regeln.