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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Allianz von Ex-Politikern wirbt für Homöopathie als Krankenkassen-Leistung

Ob Malu Dreyer, Winfried Kretschmann oder Otto Schily: Prominente Ex-Politiker wenden sich gegen den Ausschluss von Homöopathie und Anthroposophie aus der GKV, wie es das Sparpaket vorsieht. Die abschließende Lesung im Bundestag wurde derweil verschoben.

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Die Fotos zeigen die ehemaligen Ministerpräsidenten Malu Dreyer (SPD) und Winfried Kretschmann (Grüne).

Die ehemaligen Ministerpräsidenten Malu Dreyer und Winfried Kretschmann machen sich für Homöopathie in der GKV stark.

© [M] Arne Dedert | Marijan Murat / dpa / picture alliance

Berlin. Prominente ehemalige Politiker drängen den Bundestag, Krankenkassen weiterhin Homöopathie und Anthroposophie als Satzungsleistung zu erlauben. Im geplanten Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz ist vorgesehen, dass Krankenkassen nicht länger homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen in ihren Satzungen vorsehen dürfen.

Ursprünglich kommt diese Forderung auf den letzten Drücker. Denn eigentlich war für den 26. Juni bereits die abschließende Lesung des Spargesetzes im Bundestag vorgesehen. Doch am Donnerstag wurde bekannt, dass die entscheidende Abstimmung auf den 10. Juli vertagt wird.

Angesichts der tiefgreifenden Reform sei es „selbstverständlich, dass wir die parlamentarischen Beratungen mit der notwendigen Sorgfalt führen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Christos Pantazis.

So bleibt den Gesundheitspolitikern der Koalition mehr Zeit für die Lektüre eines offenen Briefs, in dem führende ehemalige Politiker vor einer „teuren Fehlentscheidung“ warnen. Zu Ihnen gehören die früheren Ministerpräsidenten Malu Dreyer (SPD) und Winfried Kretschmann (Grüne).

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Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat den Brief ebenso unterzeichnet wie Thomas Goppel, einst Bayerischer Staatsminister. Auch die beiden früheren BMG-Staatssekretäre Marion Caspers-Merk und Edgar Franke (beide SPD) sind dabei.

Streichung wird als „unethisch“ gerügt

In dem Schreiben wird die geplante Streichung als „unethisch“ bezeichnet. Versorgungsforschungsstudien ließen erkennen, „dass mit Hilfe der Homöopathie der Antibiotikaeinsatz um mindestens das Fünffache gesenkt werden kann“. Verwiesen wird unter anderem auf Metaanalysen, „die eine Wirksamkeit nahelegen“. Wer also homöopathische und anthroposophische Leistungen streiche, „forciert den Kauf von teureren anderen Medikamenten, ohne bessere Behandlungsergebnisse“, zeigen sich die Autoren überzeugt.

Demgegenüber heißt es in einem Erläuterungspapier des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Spargesetz: „Bisher besteht keine Evidenz, die eine Kostenübernahme rechtfertigen würde.“ Die möglichen Einsparungen durch die Streichung werden auf jährlich 20 bis 50 Millionen Euro taxiert.

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Hingegen argumentieren die Ex-Politiker und Prominente in ihrem Papier grundsätzlich: „Wer eine evidenzbasierte Medizin fordert, muss verhindern, dass der Staat in eine laufende wissenschaftliche Diskussion eingreift und sie rein politisch und nicht wissenschaftlich entscheidet.“ Denn das Spargesetz würde den Krankenkassen jede Erstattung verbieten, „ganz unabhängig wie die Evidenzlage für die integrative Medizin ist“.

Diese Auffassung teilen andere, relevante Akteure nicht. Der GKV-Spitzenverband schreibt in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags, die für kommenden Montag geplant ist: „Die Streichung von Leistungen ohne belegte wissenschaftliche Evidenz ist im Kontext zu den in der GKV geltenden Maßstäben konsistent.“

Evidenzbasierte Ausrichtung der Versorgung

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt diesen Schritt, denn dieser führe „den Leistungskatalog (...) auf nachweislich wirksame Behandlungsmethoden zurück“. Der Gemeinsame Bundesausschuss befürwortet den Ausschluss dieser Leistungen mit den Worten, eine „evidenzbasierte Ausrichtung der Versorgung wird ausdrücklich begrüßt“.

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plädiert dafür, im Gesetz klarzustellen, dass Krankenkassen ausschließlich für solche Leistungen private Zusatzversicherungen vermitteln dürfen, für die ein Nutzennachweis vorliegt. Bisher soll es laut Gesetzentwurf Krankenkassen weiter erlaubt bleiben, ihren Versicherten private Zusatzversicherungen zu Homöopathie und Anthroposophie anzubieten.

Ganz anders in Stil und Inhalt hört sich ein weiterer offener Brief an, der vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) initiiert wurde. Fast 1.200 Ärztinnen und Ärzte fordern in dem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD den Erhalt der „besonderen Therapierichtungen“ im SGB V.

Kein Homöopathie-Verband bei Anhörung dabei

Mehr Zeit hat sich die Koalition durch die Vertagung auch erkauft, um Konsequenzen aus der Anhörung im Gesundheitsausschuss zu ziehen. 93 Verbände und Fachgesellschaften sowie drei Einzelsachverständige können bei dieser Gelegenheit ihre Expertise einbringen. Unter den Eingeladenen ist kein Homöopathie-Verband oder eine anthroposophische Ärzteorganisation.

„Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit“, kommentierte Christos Pantazis das Vorgehen. Ziel bleibe aber die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. fst)

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