Patientenschützer:

"Ambulante Pflege schärfer kontrollieren!"

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BERLIN. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangt Nachbesserungen am Entwurf eines Anti-Betrugsgesetzes von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für die ambulante Pflege.

"Notwendig ist eine einheitliche Patientennummer für Kranken- und Pflegekasse, um so beim Abgleich Auffälligkeiten bei der Abrechnung schneller erkennen zu können", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Zudem sei eine verpflichtende elektronische Abrechnung durch die Pflegedienste nötig. In der Pflege werde noch viel zu oft auf Papier abgerechnet.

Ambulante Pflegedienste versuchen offenbar, Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu umgehen, indem sie dem MDK den Zugang zur Wohnung des Pflegebedürftigen versperren. Dazu werden Pflegebedürftigen Patientenerklärungen vorgelegt, in denen diese festlegen sollen, ob sie vom MDK kontrolliert werden wollen oder nicht.

Solche Erklärungen und Formulare seien bislang in Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetaucht. Brysch: "Einheitliche Patientennummer und elektronische Abrechnung sind von zentraler Bedeutung: Beides kombiniert macht Täterprofile sichtbar."

So könnten Indizien gesammelt werden, ohne Wohnungen Pflegebedürftiger betreten zu müssen. Spezialteams der Polizei müssten nicht mehr ins Blaue hinein ermitteln, sagte Brysch.

Länder müssen ran

Um Betrügereien von Pflegediensten zu unterbinden, sei auch die Unterstützung der Länder nötig. Denn die Einrichtung von polizeilichen Ermittlungsteams und Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind Ländersache. "Eine konzertierte Aktion von Bund und Ländern ist notwendig, um den Betrügern das Handwerk zu legen."

Nach dem Betrugsskandal mit russischstämmigen Pflegedienstbetreibern hatte Gröhe im Zusammenhang mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz Regelungen vorgelegt, die Abrechnungsbetrug verhindern sollen. Ende Juni hatte das Kabinett den Entwurf verabschiedet.

Häusliche Krankenpflege sei ein betrugsanfälliger Markt

Brysch wies darauf hin, dass häusliche Krankenpflege ein großer und betrugsanfälliger Markt sei. In den vergangenen zehn Jahren haben sich demnach die Ausgaben der Krankenkassen auf 5,25 Milliarden Euro fast verdreifacht. Jedoch ist anders als bei den Pflegekassen eine Qualitätskontrolle vor Ort nicht möglich.

Gröhe will nun dafür sorgen, dass die Krankenkassen selbst dann Prüfungen vornehmen können, wenn der Patient keine Unterstützung aus der Pflegekasse erhält. Den Kontrolleuren sind verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Denn die Wohnung ist unverletzlich. (dpa)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 02.08.201612:25 Uhr

Mehr Gelassenheit Herr Brysch!


Patientenschützer sind keine Polizisten oder Staatanwälte und schon gar keine EXPERTEN in Sache "Kriminalistik" und Herr Brysch, "auch Stiftungen und Verbände sind betrugs- und korruptionsanfällig, nicht nur Pflegedienste".

Man sollte nicht gleich "mit Kanonen auf Spatzen schießen", in jedem einzelnen Fall kommt auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an, z. B. wie der Betrugsnachweis geführt werden kann und welcher Sach- und Personaleinsatz von Seiten der Justiz und Polizei dafür notwendig ist.

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