Ambulanz für Gewaltopfer in Münster

MÜNSTER (las). In seiner Sprechstunde sitzt der Allgemeinarzt einer schlimm zugerichteten Patientin gegenüber. Ihr rechtes Auge ist blutig und geschwollen, an der Stirn klafft eine Platzwunde und am Körper zeichnen sich faustgroße Hämatome ab. Diese Frau ist unübersehbar Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Der Mediziner ist in einer schwierigen Situation. Er möchte die Patientin nicht nur behandeln, sondern sie auch vor weiteren Übergriffen schützen.

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Niedergelassene Ärzte können sich in solchen Fällen an das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster (UKM) wenden. Hier gibt es seit Anfang März eine Gewaltopferambulanz. Erfahrene Rechtsmediziner dokumentieren gerichtsverwertbar die Verletzungen der Opfer. Die Dokumentation ist ein wichtiger Beweis vor Gericht.

Verletzungen sollten gerichtsfest dokumentiert werden

"Eine Spurensicherung durch den Hausarzt ist prinzipiell auch möglich", sagt Professorin Heidi Pfeiffer, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster. Es bedürfe jedoch der Kenntnis gewisser Grundregeln, um Verletzungen gerichtsfest aufzunehmen. Die Mediziner in der Gewaltambulanz des UKM beherrschen diese Regeln. Sie stehen als qualifizierte Ansprechpartner den niedergelassenen Ärzten zur Verfügung. "Der Hausarzt kann sich telefonisch bei uns melden und beraten lassen oder er schickt das Opfer zu uns", empfiehlt die Rechtsmedizinerin.

In der Gewaltopferambulanz lokalisieren und beschreiben die Ärzte die Verletzungen genau. Sie fotografieren die verletzten Körperteile mit Maßstab. Auch die Farbe der Ergüsse muss sichtbar sein. Sie gibt Auskunft über den Zeitpunkt der Gewalteinwirkung. Nach der Dokumentation archivieren die Mediziner die Daten. Wollen die Betroffenen Anzeige erstatten, stellen die Ärzte ein Gutachten zur Verfügung. Andernfalls müssen sie sich an die Schweigepflicht halten.

"Die Patientinnen sind meist erwachsene Frauen", sagt Pfeiffer. Bei den Opfern von häuslicher Gewalt kommt zu der körperlichen Versehrtheit die psychische Belastung. Um diesen Druck zu mildern, kann das Opfer in Ruhe über eine Anzeige entscheiden. "Wir werden nicht versuchen, jemanden zur Anzeige zu überreden", sagt Pfeiffer.

Die Gewaltopferambulanz steht im Austausch mit dem Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz in Münster. Hier sind unter anderem Psychologen, Psychiater, niedergelassene Mediziner, Vertreter des Gesundheitsamts und Leiterinnen von Frauenhäusern vertreten. "Das ist ein gut funktionierendes Netzwerk", sagt Pfeiffer. Für die Ärzte der Ambulanz besteht die Möglichkeit, die Opfer an die richtigen Stellen weiter zu vermitteln.

Dokumentation, Beratung und Gutachten sind kostenlos

Die Dokumentation, die Beratung und das Gerichtsgutachten sind für das Opfer kostenlos. Das Projekt wird vom Institut der Rechtsmedizin des UKM selbst finanziert. Direktorin Pfeiffer wünscht sich, dass sich das bald ändert. Vorbild ist für sie das Finanzierungsmodell des Instituts für Rechtsmedizin in Mainz. Deren Gewaltopferambulanz erhält seit September 2007 für jeden Kontakt mit einem Opfer 130 Euro vom Landesinnenministerium Rheinland-Pfalz. "Im vergangenen Jahr war das ein Gesamtbetrag von 27 000 Euro", berichtet Dr. Bianca Navarro, Rechtsmedizinerin am Mainzer Institut.

"Wir wissen von der Polizei, dass die Zahl der Opfer von Gewalttaten und die Zahl der Ermittlungen in Gewaltfällen zunehmen", sagt Pfeiffer. Die Resonanz auf das am 1. März gestartete Projekt in Münster ist bisher gering. Die Direktorin führt dies auf den niedrigen Bekanntheitsgrad der Ambulanz zurück. Es sei schwierig, die Betroffenen zu erreichen. "Das Angebot muss publik gemacht werden, da selbst die wenigsten Ärzte wissen, dass es uns gibt."

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