Urteil
Landessozialgericht schützt Arztgruppen mit gesonderten Honorartöpfen
Eine vorübergehende Verbesserung der Auszahlungsquote entbindet die KVen nicht von ihrer Beobachtungs- und Reaktionspflicht bei gesonderten Honorartöpfen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.







