Anspruch auf Krankengeld bald wieder für Freiberufler

BERLIN (ger). Seit Anfang des Jahres haben Selbstständige, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Die Bundesregierung will jetzt mit dem Reparaturgesetz auch hier das Rad wieder zurückdrehen. Die Versicherten sollen ein Wahlrecht bekommen.

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Praxis zu wegen Krankheit? Nach sechs Wochen soll es jetzt auch wieder Krankengeld für Freiberufler geben, die gesetzlich versichert sind.

Praxis zu wegen Krankheit? Nach sechs Wochen soll es jetzt auch wieder Krankengeld für Freiberufler geben, die gesetzlich versichert sind.

© Foto: ill

In der Regel erhalten gesetzlich Versicherte bei Krankheit nach Ablauf der sechsten Woche Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Das wurde für freiwillig versicherte Selbstständige durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar geändert. Sie sollten sich über Wahltarife gegen dieses Risiko absichern (wir berichteten).

Da es besonders für ältere Versicherte daraufhin zu Härten gekommen ist, weil die Prämien für die Wahltarife altersabhängig teils sehr hoch sind, ist jetzt im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" die Einführung eines Wahlrechts für Krankengeld vorgesehen. Die Beiträge, die Versicherte für das Krankengeld zahlen, sollen sich am allgemeinen Beitragssatz orientieren.

Nach dem Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Anhörung befindet, sollen die Krankenkassen künftig auch einheitliche Wahltarife anbieten, also unabhängig vom Alter und Versichertenstatus. Bei derselben Prämienhöhe ergibt sich somit auch identischer Prämienanspruch. Für Wahltarife gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren - nach der Begründung der Bundesregierung, um den Krankenkassen eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben. Die Regelung soll am 1. August in Kraft treten.

Mit dem Krankengeld wird jedoch nicht das ganze Risiko einer Praxisunterbrechung wegen Krankheit abgedeckt.

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