Doch wieder GKV-Krankengeld für Freiberufler?

NEU-ISENBURG (reh). Seit Januar erhalten niedergelassene Ärzte, die freiwillig Mitglied in der GKV sind, kein Krankengeld mehr. Es sei denn, sie schließen einen Wahltarif ab. Doch die Koalition diskutiert bereits über eine Nachbesserung.

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Die Neuregelung war noch nicht einmal in Kraft getreten, da beschäftigte sich die Koalition schon mit einer Änderung. Aber eben nicht früh genug, um die Streichung des Krankengeldes für Freiberufler und Selbstständige zu verhindern. Dabei ist es eine Regelung innerhalb des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, die dafür gesorgt hat, dass der Krankengeldanspruch zum Jahresbeginn wegfiel (wir berichteten).

Freiberufler und Selbstständige, die sich absichern und weiterhin Krankengeld beziehen wollen, müssen nun seit Januar eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung bei einem privaten Versicherer abschließen oder sich innerhalb der GKV für einen Wahltarif mit Krankengeld entscheiden. Dafür zahlen sie in der GKV einen niedrigeren Beitragssatz.

Nun will die Koalition - wie kurz berichtet - zum Teil zurückrudern. Zum Teil heißt, dass man für Freiberufler eine Wahlmöglichkeit schaffen will, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich auch in Sachen Krankengeld weiterhin über die Solidargemeinschaft abzusichern - indem die volle Beitragshöhe von dertzeit 15,5 Prozent bezahlt wird.

Der Entwurf befindet sich laut BMG allerdings noch in der Ressortabstimmung und damit in der "aller ersten Vorstufe". Vor Mitte des Jahres sei nicht mit einer Neuregelung zu rechnen.

Absichern müssen sich die freiwilligen GKV-Mitglieder aber, wie gesagt, schon seit 1. Januar. Die Lösung: Eine Zusatzversicherung oder ein Wahltarif, der unter Vorbehalt abgeschlossen wird. Kommt es tatsächlich zu einer Nachbesserung durch den Gesetzgeber, könnten freiwillig GKV-Versicherte dann wieder in den normalen GKV-Tarif inklusive Krankengeldanspruch wechseln, sagt Rüdiger Scharf von der DAK.

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